Die TK plant den Einsatz einer standardisierten Kafka-Plattform auf Basis des kommerziellen Produktes "Confluent Platform" (Produktportfolio von IBM - vormals Confluent) als einen oder mehrere Rechnerverbunde (Cluster) aus log-orientierten Event-Brokern auf Basis von Apache Kafka. Gegenstand des Auftrags ist die Unterstützung beim Aufbau der Kafka-Plattform und Wissenstransfer, die Lieferung der erforderlichen Enterprise-Funktionen und Kafka-Konnektoren, inklusive Softwarepflege und Support sowie Unterstützung bei der Inbetriebnahme der Kafka Plattform und Betrieb der Kafka-Plattform während der Aufbauphase. Zudem übernimmt der Auftragnehmer bei Bedarf der TK auch den Betrieb der Plattform nach Fertigstellung des Aufbaus (optional). Für die weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Die TK plant den Einsatz einer standardisierten Kafka-Plattform auf Basis des kommerziellen Produktes "Confluent Platform" (Produktportfolio von IBM - vormals Confluent) als einen oder mehrere Rechnerverbunde (Cluster) aus log-orientierten Event-Brokern auf Basis von Apache Kafka. Gegenstand des Auftrags ist die Unterstützung beim Aufbau der Kafka-Plattform und Wissenstransfer, die Lieferung der erforderlichen Enterprise-Funktionen und Kafka-Konnektoren, inklusive Softwarepflege und Support sowie Unterstützung bei der Inbetriebnahme der Kafka Plattform und Betrieb der Kafka-Plattform während der Aufbauphase. Zudem übernimmt der Auftragnehmer bei Bedarf der TK auch den Betrieb der Plattform nach Fertigstellung des Aufbaus (optional). Die Schätzmenge ergibt sich aus den Mengenangaben im Preisblatt (Anlage A1). Die Rahmenvereinbarung ist mit einer Abrufreserve ausgestattet. Der Höchstwert ergibt sich aus der Rahmenvereinbarung. Für die weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Preis wird auf Grundlage des Angebotsvergleichspreises gemäß Anlage "Preisblatt" (abzüglich Skonto, soweit angeboten und wertbar) bewertet.
Die Qualität der Leistung wird auf Grundlage des mit dem Angebot eingereichten Grobkonzepts (Anlage A3) sowie den mit dem Angebot eingereichten Mitarbeiterprofilen (Anlagen A2.1. A2.2 und A2.3) gemäß der fachlichen Bewertungsmatrix (Anlage W2) bewertet und in Leistungspunkten gemessen.
1) Sämtliche Eignungskriterien sind Anlage E1 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Vergabeunterlagen sind direkt verlinkt unter Punkt 5.1.11. dieser Bekanntmachung.
2) Hinweis zur Laufzeit: Abweichend zu Ziffer 5.1.3 läuft der Vertrag in Bezug auf die Überlassung der aus der Rahmenvereinbarung abgerufene Software sowie deren Pflege und Support unbefristet [vgl. Rahmenvereinbarung Nr. 3 in Teil B: Überlassung von Standardsoftware auf Zeit (EVB-IT Überlassung Typ B) sowie Nr. 4 in Teil B: Pflege von Standardsoftware (EVB-IT Pflege S)].
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor Beginn der Leistungserbringung aus einem nicht derTK zuzurechnenden Grund ausfällt, behält sich die TK vor, den Auftrag den übrigen Bietern in der Reihenfolge, die der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gem. Ziff. 10 dieser Bewerbungsbedingungen zugrunde liegt, auf der Grundlage ihres jeweiligen Angebots anzutragen.
Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.