Servicevertrag über Workplace-Dienstleistungen
Über den Servicevertrag Workplace werden sämtliche Dienstleistungen (Ausstattung, Geräteaustausch, Gewährleistungsabwicklung, Service, etc.) für die Endgeräte bedarfsgerecht abgerufen.
Preis
Qualität
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor Beginn der Leistungserbringung aus einem nicht derTK zuzurechnenden Grund ausfällt, behält sich die TK vor, den Auftrag den übrigen Bietern in der Reihenfolge, die der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gem. Ziff. 10 dieser Bewerbungsbedingungen zugrunde liegt, auf der Grundlage ihres jeweiligen Angebots anzutragen.