Verfahrensangaben

Online-Wahlsystem Sozialwahl 2029

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
20.08.2026
31.08.2026 12:00 Uhr
28.09.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Techniker Krankenkasse
992-80116-93
Bramfelder Str. 140
22305
Hamburg
Deutschland
DE600
DZ EM, F 02.10a
DZEM@tk.de
+49 4069094-040

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Weiterer Auftraggeber

BARMER
993-80195-71
Postfach 11 07 04
10837
Berlin
Deutschland
DE300
dzem@tk.de
+49 4069094-040

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
Gesundheit

Weiterer Auftraggeber

DAK-Gesundheit (DAK-G)
DE811462382
Nagelsweg 27 - 31
20097
Hamburg
Deutschland
DE600
dzem@tk.de
+49 4069094-040

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
Gesundheit

Weiterer Auftraggeber

Handelskrankenkasse (hkk)
992-80260-49
Martinistr. 26
28195
Bremen
Deutschland
DE501
dzem@tk.de
+49 4069094-040

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
Gesundheit

Weiterer Auftraggeber

Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
992-80009-26
Karl-Wiechert-Allee 61
30625
Hannover
Deutschland
DE929
dzem@tk.de
+49 4069094-040

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
Gesundheit
Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Die Vergabekammern des Bundes
Keine Angabe
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 228949-90
+49 228949-9163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72200000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Bereitstellung und Betrieb eines Online-Wahlsystems einschließlich der dafür erforderlichen IT-Infrastruktur für die Durchführung der Online-Wahlen für die Sozialwahl 2029 der folgenden gesetzlichen Krankenkassen:

o Techniker Krankenkasse (TK)
o BARMER
o DAK-Gesundheit (DAK-G)
o Kaufmännische Krankenkasse (KKH) und
o Handelskrankenkasse (hkk).

Die Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie unterliegen als Träger der Sozialversicherung dem Grundsatz der Selbstverwaltung nach §§ 29 ff. SGB IV. Die Verwaltungsräte der Krankenkassen werden jeweils durch Sozialwahlen nach §§ 43 ff. SGB IV bestimmt. Die nächsten Sozialwahlen finden im Jahr 2029 statt. Die Krankenkassen beabsichtigen, die Sozialwahl 2029 auch als Online-Wahl anzubieten. Die Online-Wahl tritt neben die Briefwahl und ermöglicht den Wahlberechtigten alternativ eine zusätzliche, barrierefreie und zeitgemäße Form der Stimmabgabe.

Das Online-Wahlsystem muss für die nachfolgend genannte Anzahl an "Wählern gesamt in 2029 (geschätzt)" je Krankenkasse ausgelegt sein (Wahlberechtigte / Wähler gesamt / Nutzer Online-Wahl):
- TK: 10.000.000 / 2.500.000 / 300.000
- BARMER: 7.000.000 / 1.750.000 / 210.000
- DAK-Gesundheit: 4.400.000 / 1.100.000 / 132.000
- KKH : 1.200.000 / 300.000 / 36.000
- hkk: 900.000 / 225.000 / 27.000
- Gesamt 23.500.000 / 5.875.000 / 705.000

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Ausschreibungsgegenstand ist die Bereitstellung und der Betrieb des Online-Wahlsystems sowie die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des Online-Wahlsystems zur Durchführung der Online-Wahl 2029 für die Krankenkassen einschließlich aller hierfür erforderlichen Leistungen.

Der Wahlzeitraum der Online-Wahl bestimmt sich nach § 48 SVWO und endet am Wahltag (nach den Erfahrungen der letzten Sozialwahlen voraussichtlich Mittwoch, dem 30.05.2029, 23:59:59 Uhr - Ende der Stimmabgabe). Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Wahlzeitraum bei einzelnen oder allen Krankenkassen verschiebt oder verlängert. In diesem Fall hat der AN das Online-Wahlsystem auf Anforderungen der jeweiligen Krankenkassen für die Wahldurchführung in dem veränderten Wahlzeitraum zur Verfügung zu stellen.

Das Online-Wahlsystem muss die Anforderungen des SGB IV, der Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (insbesondere der Regelungen der §§ 47 ff. im Hinblick auf die Online-Wahl, vgl. auch Bundesrats-Drucksache 231/26) und der Technischen Richtlinie BSI TR-03169 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik in der jeweils geltenden Fassung vollständig erfüllen.

Der Auftragnehmer (AN) schuldet die in der Leistungsbeschreibung im Einzelnen beschriebenen Leistungen. Die Leistungen umfassen insbesondere:

a) Projektmanagement und Projektkoordination,
b) Bereitstellung und Anpassung des Online-Wahlsystems,
c) Entwicklung und Integration der Authentifizierungsverfahren,
d) Durchführung/Unterstützung aller erforderlichen Tests und Zertifizierungen,
e) Bereitstellung und Betrieb der erforderlichen IT-Infrastruktur,
f) Herstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des Online-Wahlsystems,
g) Schulung der Mitarbeitenden der Krankenkassen sowie der Wahlausschüsse,
h) technischer Support während des Wahlzeitraums (24/7),
i) die auf Veranlassung der jeweiligen Online-Wahlleitung vom Online-Wahlsystem durchzuführende Auszählung der abgegebenen Online-Stimmen und Bereitstellung der Ergebnisdaten (§ 54 SVWO),
j) Bereitstellung und Durchführung der Ende-zu-Ende-Verifizierung,
k) Archivierung und nach Ablauf der wahlrechtlichen Aufbewahrungsfristen Löschung von Daten,
l) Dokumentation aller Leistungen,
m) Nachwahl-Leistungen.

Das Online-Wahlsystem muss den Wahlrechtsgrundsätzen der freien, geheimen und öffentlichen Wahl (§ 45 Abs. 2 Satz 1 SGB IV) entsprechen. Das System muss insbesondere gewährleisten:

a) die Geheimhaltung der Stimmabgabe (Wahlgeheimnis),
b) die Authentizität und Integrität der abgegebenen Stimmen,
c) die Ende-zu-Ende-Verifizierbarkeit des Wahlvorgangs,
d) den Schutz vor Mehrfachabstimmungen,
e) die Anonymisierung der Eingangsreihenfolge der Wahlkennzeichen, sodass ein Rückschluss auf die Identität der Wählenden anhand der Reihenfolge der gespeicherten Stimmen ausgeschlossen ist,
f) die Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0 in Verbindung mit der harmonisierten Norm EN 301 549.

Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit vollständiger Erfüllung aller vertraglichen Pflichten.

Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

1,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt

Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit vollständiger Erfüllung aller vertraglichen Pflichten.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Bramfelder Str. 140
22305
Hamburg
Deutschland
DE600

Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der VgV und des GWB und vollzieht sich in einem 3-stufigen Verfahren:

1.) Stufe
Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Der AG behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen nach § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Dies gilt auch für mögliche Aufklärungen entsprechend § 15 Abs. 5 S. 1 VgV mit dem Ziel, von den Bietern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise anzufordern.
Eine Nachforderung mit dem Ziel, Referenzen, die nicht den Mindestkriterien entsprechen, durch wertbare Referenzen zu ersetzen, findet nicht statt.
Die Möglichkeiten zur Nachforderung und Aufklärung begründen indes keine Verantwortung der AG für die Vollständigkeit des Teilnahmeantrags. Jeder Bieter bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags allein verantwortlich.

2.) Stufe
Es wird geprüft, ob der Bieter/die Bietergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen und insbesondere, ob er die festgelegten Mindestkriterien erfüllt. Bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindestanforderungen, die sich aus der Anlage E1 ergeben, bleibt der Teilnahmeantrag des Bieters unberücksichtigt.

3.) Stufe
Überschreitet die Anzahl geeigneter Bieter/Bietergemeinschaften die Anzahl der Bieter/Bietergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bieterkreis zu reduzieren.

Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben zu den Referenzen dieser Anlage.

Es werden diejenigen Bieter/Bietergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt, die anhand der eingereichten Ausführungen/Erklärungen zu den Referenzen nachweisen können, im Vergleich zu ihren Mitbewerbern über eine noch größere Leistungsfähigkeit und Erfahrung mit der Durchführung von Leistungen zu haben, die mit den zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang möglichst vergleichbar sind.

a. Die AG werden die eingereichten Referenzen unter Ausübung ihres Beurteilungsspielraums im Wege einer Gesamtbetrachtung der vom Bieter gemachten Angaben und Erläuterungen jeweils mit Punkten von 1 - 6 bewerten.
- Besonders positiv bewerten die AG eine Referenz dann, wenn die dargestellten Leistungen sehr gut vergleichbar sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Referenzprojekt im Bereich von kritischen Infrastrukturen (KRITIS) oder vergleichbar (zum Beispiel gesetzliche Krankenkassen, Banken- und Versicherungsbranche) liegt und eine vergleichbare Anzahl Wahlberechtigter (> 1.000.000) umfasst. Die Ausführungen lassen erkennen, dass der Bewerber über die erforderliche Kompetenz verfügt.
- Sehr positiv bewerten die AG eine Referenz dann, wenn die dargestellten Leistungen gut vergleichbar sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Referenzprojekt im Bereich von kritischen Infrastrukturen (KRITIS) oder vergleichbar (zum Beispiel gesetzliche Krankenkassen, Banken- und Versicherungsbranche) liegt und mehr als 300.000 Wahlberechtigte umfasst. Die Ausführungen lassen erkennen, dass der Bewerber über die erforderliche Kompetenz mit wenigen Einschränkungen verfügt.
- Positiv bewerten die AG eine Referenz dann, wenn die dargestellten Leistungen vergleichbar sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Referenzprojekt mehr als 300.000 Wahlberechtigte umfasst. Die Ausführungen lassen erkennen, dass der Bewerber über die erforderliche Kompetenz mit Einschränkungen verfügt.

Der Bieter/die Bietergemeinschaft mit dem nachgewiesenen höchsten Grad an Kompetenz und Erfahrung anhand der eingereichten Referenzen erhält je Referenz die maximale Punktzahl von 6 Punkten, die Übrigen jeweils anteilig weniger Punkte. In Summe sind somit maximal 30 Punkte erreichbar.

Es werden mindestens die drei Bieter/Bietergemeinschaften mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten nach der Bewertung mehrere Bieter auf Platz drei der Rangliste punktgleich sein, entscheidet das Los.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY66Z

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 GWB gilt:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
5.
ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die TK ist von den anderen Krankenkassen bevollmächtigt, im Namen und mit Wirkung für diese die Ausschreibung durchzuführen. Die im Rahmen des Vertragslebens stattfindende Kommunikation erfolgt grundsätzlich - soweit nicht im Vertrag oder seinen Anlagen anders geregelt - zwischen dem AN und der jeweiligen Krankenkasse.

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dem Dienstleistungszentrum Einkaufsmanagement der TK bitte ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal, dort über den Bereich "Kommunikation" zu dem o. g. Vergabeverfahren, zu übermitteln. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Eine abschließende Liste der mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter der o.g. Internetadresse abrufbar sind.

Für den Fall, dass der AN vor Beginn der Leistungserbringung aus einem nicht den Krankenkassen zuzurechnenden Grund ausfällt, behalten sich die Krankenkassen vor, den Auftrag den übrigen Bietern in der Reihenfolge, die der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gem. Ziff. 10 dieser Bewerbungsbedingungen zugrunde liegt, auf der Grundlage ihres jeweiligen Angebots anzutragen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

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Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY66Z

Sämtliche Eignungskriterien sind den Vergabeunterlagen in Anlage E1 zu entnehmen.

Anlage E1 ist unter folgendem Link zu finden:

https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/ CXR0YYRY66Z/de/documents/filledByCompany/E1_Bewerbungsbogen.docx

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY66Z

Sämtliche Eignungskriterien sind den Vergabeunterlagen in Anlage E1 zu entnehmen.

Anlage E1 ist unter folgendem Link zu finden:

https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/ CXR0YYRY66Z/de/documents/filledByCompany/E1_Bewerbungsbogen.docx

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY66Z

Sämtliche Eignungskriterien sind den Vergabeunterlagen in Anlage E1 zu entnehmen.

Anlage E1 ist unter folgendem Link zu finden:

https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/ CXR0YYRY66Z/de/documents/filledByCompany/E1_Bewerbungsbogen.docx

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY66Z

Sämtliche Eignungskriterien sind den Vergabeunterlagen in Anlage E1 zu entnehmen.

Anlage E1 ist unter folgendem Link zu finden:

https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/ CXR0YYRY66Z/de/documents/filledByCompany/E1_Bewerbungsbogen.docx

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY66Z

Sämtliche Eignungskriterien sind den Vergabeunterlagen in Anlage E1 zu entnehmen.

Anlage E1 ist unter folgendem Link zu finden:

https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/ CXR0YYRY66Z/de/documents/filledByCompany/E1_Bewerbungsbogen.docx

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY66Z

Sämtliche Eignungskriterien sind den Vergabeunterlagen in Anlage E1 zu entnehmen.

Anlage E1 ist unter folgendem Link zu finden:

https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/ CXR0YYRY66Z/de/documents/filledByCompany/E1_Bewerbungsbogen.docx

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY66Z

Sämtliche Eignungskriterien sind den Vergabeunterlagen in Anlage E1 zu entnehmen.

Anlage E1 ist unter folgendem Link zu finden:

https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/ CXR0YYRY66Z/de/documents/filledByCompany/E1_Bewerbungsbogen.docx

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
100,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung