Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der VgV und des GWB und vollzieht sich in einem 3-stufigen Verfahren:
1.) Stufe
Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Der AG behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen nach § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Dies gilt auch für mögliche Aufklärungen entsprechend § 15 Abs. 5 S. 1 VgV mit dem Ziel, von den Bietern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise anzufordern.
Eine Nachforderung mit dem Ziel, Referenzen, die nicht den Mindestkriterien entsprechen, durch wertbare Referenzen zu ersetzen, findet nicht statt.
Die Möglichkeiten zur Nachforderung und Aufklärung begründen indes keine Verantwortung der AG für die Vollständigkeit des Teilnahmeantrags. Jeder Bieter bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags allein verantwortlich.
2.) Stufe
Es wird geprüft, ob der Bieter/die Bietergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen und insbesondere, ob er die festgelegten Mindestkriterien erfüllt. Bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindestanforderungen, die sich aus der Anlage E1 ergeben, bleibt der Teilnahmeantrag des Bieters unberücksichtigt.
3.) Stufe
Überschreitet die Anzahl geeigneter Bieter/Bietergemeinschaften die Anzahl der Bieter/Bietergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bieterkreis zu reduzieren.
Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben zu den Referenzen dieser Anlage.
Es werden diejenigen Bieter/Bietergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt, die anhand der eingereichten Ausführungen/Erklärungen zu den Referenzen nachweisen können, im Vergleich zu ihren Mitbewerbern über eine noch größere Leistungsfähigkeit und Erfahrung mit der Durchführung von Leistungen zu haben, die mit den zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang möglichst vergleichbar sind.
a. Die AG werden die eingereichten Referenzen unter Ausübung ihres Beurteilungsspielraums im Wege einer Gesamtbetrachtung der vom Bieter gemachten Angaben und Erläuterungen jeweils mit Punkten von 1 - 6 bewerten.
- Besonders positiv bewerten die AG eine Referenz dann, wenn die dargestellten Leistungen sehr gut vergleichbar sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Referenzprojekt im Bereich von kritischen Infrastrukturen (KRITIS) oder vergleichbar (zum Beispiel gesetzliche Krankenkassen, Banken- und Versicherungsbranche) liegt und eine vergleichbare Anzahl Wahlberechtigter (> 1.000.000) umfasst. Die Ausführungen lassen erkennen, dass der Bewerber über die erforderliche Kompetenz verfügt.
- Sehr positiv bewerten die AG eine Referenz dann, wenn die dargestellten Leistungen gut vergleichbar sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Referenzprojekt im Bereich von kritischen Infrastrukturen (KRITIS) oder vergleichbar (zum Beispiel gesetzliche Krankenkassen, Banken- und Versicherungsbranche) liegt und mehr als 300.000 Wahlberechtigte umfasst. Die Ausführungen lassen erkennen, dass der Bewerber über die erforderliche Kompetenz mit wenigen Einschränkungen verfügt.
- Positiv bewerten die AG eine Referenz dann, wenn die dargestellten Leistungen vergleichbar sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Referenzprojekt mehr als 300.000 Wahlberechtigte umfasst. Die Ausführungen lassen erkennen, dass der Bewerber über die erforderliche Kompetenz mit Einschränkungen verfügt.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft mit dem nachgewiesenen höchsten Grad an Kompetenz und Erfahrung anhand der eingereichten Referenzen erhält je Referenz die maximale Punktzahl von 6 Punkten, die Übrigen jeweils anteilig weniger Punkte. In Summe sind somit maximal 30 Punkte erreichbar.
Es werden mindestens die drei Bieter/Bietergemeinschaften mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten nach der Bewertung mehrere Bieter auf Platz drei der Rangliste punktgleich sein, entscheidet das Los.