Bereitstellung und Betrieb der Schulungsplattform RangeForce mit dem Nutzungsumfang des Range Force Cyber Readieness Program des Herstellers (RangeForce).
Bereitstellung und Betrieb der Schulungsplattform RangeForce mit dem Nutzungsumfang des Range Force Cyber Readieness Program des Herstellers (RangeForce). Gegenstand sind 30 Userlizenzen.
Preis
Von der Veröffentlichung des Werts aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge ohne MwSt. und dem Wert des bezuschlagten Angebots ohne MwSt. wird wegen des besonderen geschäftlichen Interesses der Zuschlagsempfänger abgesehen; vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV.
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor Beginn der Leistungserbringung aus einem nicht der TK zuzurechnenden Grund ausfällt, behält sich die TK vor, den Auftrag den übrigen Bietern in der Reihenfolge, die der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gem. Ziff. 10 dieser Bewerbungsbedingungen zugrunde liegt, auf der Grundlage ihres jeweiligen Angebots anzutragen.