Der AN übernimmt für die Teilnehmenden des Bonusprogramms der TK (TK-Fit) das Anbinden von Aktivitätsdatenquellen (Datenquellenmanagement), das Speichern sowie das Auswerten der Aktivitätsdaten in deren Auftrag. Diese Daten werden dem TK-Bonusprogramm (TK-Fit) lediglich über das Frontend zur Verfügung gestellt. Die Daten werden zu keinem Zeitpunkt von der TK gespeichert, da hierfür keine rechtliche Grundlage besteht.
s.o.
Preis
Die Marktsondierung hat ergeben, dass lediglich die mHealth Pioneers GmbH (Thryve) sämtliche obligatorischen Anforderungen, insbesondere mit Hinblick auf die Datenspeicherung erfüllt.
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.