Die TK plant eine "Erweiterung und energetische Sanierung" ihres Bildungszentrums (BIZ) in Salzhausen. Gegenstand dieser Beschaffung ist die Projektsteuerung der Baumaßnahme gemäß den Grundleistungen des § 2 AHO ab Projektstufe 1 bis Projektstufe 5. Leistungsinhalt des AN ist die Steuerung der Baubeteiligten unter Einhaltung der Kosten- und Qualitätsvorgaben des AG sowie unter Einhaltung des Endtermins. Das Projekt soll unter Anwendung der BIM Methodik (Building Information Modeling) geplant und erstellt werden. Der AN hat auch die Steuerung des BIM Managements zu übernehmen.Die Leistung der Projektsteuerung umfasst die Steuerung der Erweiterungsbauten sowie die Steuerung der energetischen Sanierung der Bestandsgebäude.Als Besondere Leistungen beinhaltet der Leistungsumfang u.a. die Unterstützung der TK bei der Bewertung der Entwürfe des laufenden Architekturwettbewerbs sowie die Unterstützung bei dem nachfolgenden Verhandlungsverfahren der Planerausschreibung.Als weitere besondere Leistung ist die Beschaffung, das Einrichten, Betreiben sowie die Organisation eines Projektkommunikationssystems (PKMS) über die Projektlaufzeit gefordert. Zudem ist vom AN eine Mittelabflussplanung mittels TK-seitiger Programmvorgabe gefordert. Die Baumaßnahme wird im laufenden Beherbergungs - und Seminarbetrieb durchgeführt. Die energetische Sanierung der Bestandsgebäude soll Hausweise in Bauabschnitten erfolgen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Siehe Vergabeunterlagen
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRY6DV/de/documents/filledByCompany/E1+Bewerbungsbogen.docx
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.