Ziel des dieses Auftrags ist der vollumfängliche Ausgleich (Bezug und Stilllegung) des CO2-Fußabdrucks für das Jahr 2025.
Die TK beabsichtigt mit diesem Auftrag, 29.854 Emissionsgutschriften zu erwerben und stilllegen zu lassen. Diese Gutschriften sind vom Auftragnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung stillzulegen.
Angebotsvergleichspreis
Qualität der Leistung
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor Beginn der Leistungserbringung aus einem nicht der TK zuzurechnenden Grund ausfällt, behält sich die TK vor, den Auftrag den übrigen Bietern in der Reihenfolge, die der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gem. Ziff. 10 dieser Bewerbungsbedingungen zugrunde liegt, auf der Grundlage ihres jeweiligen Angebots anzutragen.
Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Ziff. 1 der Anlage E1 (Eignung): 1. Eigenerklärung über die Gesamtumsätze und die Umsätze bezogen auf vergleichbare Leistungen
Eigenerklärung betreffend die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über die Gesamtumsätze sowie über die Umsätze bezogen auf vergleichbare Leistungen (hier: Verkauf und Stilllegung von Emissionsgutschriften im freiwilligen Emissionsmarkt). Mindestanforderung an den GesamtumsatzIm letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr ist vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft ein Gesamtumsatz (netto) von mind. 500.000 EUR nachzuweisen. Im Falle der Nichterfüllung dieser Mindestanforderung erfolgt zwingend ein Angebotsausschluss.
Ziff. 2 der Anlage E 1: 2. Erklärung über die Geschäftstätigkeit des UnternehmensMindestanforderung an die Eignung ist eine seit mind. 36 Monaten bestehende Geschäftstätigkeit im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Verkauf und Stilllegung von Emissionsgutschriften im freiwilligen Emissionsmarkt). Im Falle der Nichterfüllung dieser Mindestanforderung erfolgt zwingend ein Angebotsausschluss.
Ziff. 3 der Anlage E1: ReferenzenDer Bieter hat in Form von Eigenerklärungen mindestens zwei Referenzen über in den letzten drei Jahren (vor Ablauf der Angebotsfrist) ausgeführte Leistungen, die mit dem Inhalt der ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad vergleichbar sind, einzureichen.Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad sind vergleichbar, wenn der Auftrag folgende Leistungen enthalten hat (Mindestanforderung):- Stilllegung von jeweils mindestens 10.000 Emissionsgutschriften, die einem der Standards/Standardkombinationen gem. Ziff. 2.2.2. der LB entsprechenAlle Referenzen müssen zwingend die folgenden Angaben enthalten:- Name/Firma des Auftraggebers- Zeitraum der Leistungserbringung- Bestätigung der Erfüllung der o.g. Mindestanforderung an den Inhalt der Leistung (durch Ankreuzen)Ansprechpartner mit Kontaktdaten sind zunächst nicht zwingend einzureichen, müssen aber auf Nachfrage der TK zur Verfügung gestellt werden.Mitarbeiterprofile sollen/können pseudonymisiert eingereicht werden.
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.