Rahmenvertrag zur Herstellung, Erweiterung und Anpassung der Kommunikationsinfrastruktur (passive Verkabelung/Verteilung und aktive Netzkoppelelemente) in den bundesweit verteilten Standorten der TK.
Jährlich werden zahlreiche Installationsmaßnahmen unterschiedlicher Größenordnung erwartet. Das Spektrum reicht von kleinen Ergänzungsmaßnahmen (Nachverkabelungen) und Störungsbehebungen bis zu kompletten Installationen in mittleren und großen Dienststellen. Die Schätzung basiert auf den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre und kann von den konkreten zukünftigen Projekten erheblich abweichen.
Der Höchstwert beträgt 110 Prozent des Angebotsvergleichspreises.
Die Dienstleistung erfolgt bundesweit in den Standorten der TK. (Bei dem o.g. Erfüllungsort handelt es sich um die Unternehmenszentrale der TK.)
Unter den Angeboten, die die Mindestanforderungen der Vergabeunterlagen einhalten und von geeigneten Bietern abgegeben worden sind, wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die Zuschlagskriterien sind:a) Preis - Der Preis wird auf Grundlage des Angebotsvergleichspreises gemäß Anlage "Preisblatt" (abzüglich Skonto, soweit angeboten und wertbar) bewertet.
b) Qualität der Leistung - Die Qualität der Leistung wird auf Grundlage des Konzepts (Anlage A2) gemäß der fachlichen Bewertungsmatrix (Anlage W2) bewertet und in Leistungspunkten gemessen.
Das wirtschaftlichste Angebot wird wie folgt ermittelt:
Für jedes noch in der Auswahl befindliche Angebot wird das "Leistungs-Preis-Verhältnis" gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet. Die entsprechende Formel stellt sich folgendermaßen dar:
Z = L/P
Für jedes noch in der Auswahl befindliche Angebot wird das "Leistungs-Preis-Verhältnis" gebildet, d.h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Preis (Euro) errechnet.
Die entsprechende Formel stellt sich folgendermaßen dar:Z = L/P
Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert:Z = Kennzahl für die Leistungs-Preis-BewertungL = Gesamtsumme der Leistungspunkte (Bewertungspunkte * Gewichtungspunkte)P = Angebotsvergleichspreis gemäß Anlage "Preisblatt" (abzüglich Skonto, soweit angeboten und wertbar)
Das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z stellt das wirtschaftlichste Angebot dar. Sofern die errech- Kennzahl Z verschiedener Angebote absolut identisch ist, erhält das preisgünstigste Angebot den Zuschlag. Weisen zwei oder mehr Angebote bei absolut identischer Kennzahl Z identische Angebots-vergleichspreise auf, entscheidet das Los.
Sämtliche Eignungskriterien sind Anlage E1 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Vergabeunterlagen sind direkt verlinkt unter Punkt 5.1.11. dieser Bekanntmachung.
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor Beginn der Leistungserbringung aus einem nicht derTK zuzurechnenden Grund ausfällt, behält sich die TK vor, den Auftrag den übrigen Bietern in der Reihenfolge, die der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gem. Ziff. 10 dieser Bewerbungsbedingungen zugrunde liegt, auf der Grundlage ihres jeweiligen Angebots anzutragen.
Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.