Auftragsgegenstand ist die Produktion der eGK und der dazugehörigen PIN-/PUK-Briefe inkl. Personalisierung und Auflieferung zum Versanddienstleister.
Die Leistung besteht in der Produktion von eGK, den dazugehörigen Lettershop-Leistungen sowie der Übergabe an den Postdienstleister der TK (Auflieferung). Neben der eGK ist ebenfalls der dazugehörige PIN-/PUK-Brief vom AN zu produzieren und aufzuliefern. In der Mindestvertragslaufzeit fallen voraussichtlich ca. 9,78 Mio. eGK / ca. 1,33 Mio. PIN-/PUK-Briefe und in der max. Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungszeitraum voraussichtlich ca. 19,7 Mio. eGK / ca. 1,9 Mio. PIN-/PUK-Briefe an. Der Höchstwert der über den Rahmenvertrag abrufbaren Leistungen beträgt 115 % des Angebotsvergleichspreises.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf des 30.06.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf (Mindestvertragslaufzeit). Leistungsbeginn ist der 01.11.2027.Die TK hat die Option, den Vertrag einmalig um zwei weitere Jahre durch schriftliche Erklärung zu verlängern; in diesem Fall endet der Vertrag spätestens mit Ablauf des 30.06.2033, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Preis wird auf Grundlage des Angebotsvergleichspreises gemäß Preisblatt (Anlage A1) bewertet. Das Angebot mit dem günstigsten Preis wird normiert auf 65, die weiteren Angebote auf einen entsprechend geringeren Wert.
Die Qualität der Leistung wird auf Grundlage der Konzepte (Anlage A3) gemäß der fachlichen Bewertungsmatrix (Anlage W1) bewertet und in Leistungspunkten gemessen. Das Angebot mit der höchsten Leistungspunktzahl wird normiert auf 35, die weiteren Angebote auf einen entsprechend geringeren Wert.
Es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall nach § 21 Abs. 6 VgV vor. Mit der gewählten Vertragslaufzeit inkl. der vorgesehenen Verlängerungsoption sollen Szenarien vermieden werden, die von den Vertragspartnern nicht oder nur begrenzt beeinflussbar und für diese mit erheblichen Nachteilen verbunden sind, z.B. wenn das Ende der Mindestvertragslaufzeit in eine Phase der Umstellung auf eine neue Kartengeneration fällt.
Der Kartenrohling der eGK inkl. aller Bestandteile (ausgenommen Chip und Antenne) muss aus mind. 90% recyceltem PVC bestehen.
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor Beginn der Leistungserbringung aus einem nicht der TK zuzurechnenden Grund ausfällt, behält sich die TK vor, den Auftrag den übrigen Bietern in der Reihenfolge, die der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gem. Ziff. 10 der Bewerbungsbedingungen zugrunde liegt, auf der Grundlage ihres jeweiligen Angebots anzutragen.
Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Ziff. 1 der Anlage E1 (Eigenerklärung zur Eignung):Umsätze des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gesamtumsatz sowie Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags)
Sämtliche Eignungskriterien und die zu ihrer Prüfung mit dem Angebot vorzulegenden Nachweise ergeben sich aus der Anlage E1_Eignung. Die Anlage E1 ist unter folgendem Link abrufbar: https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRY6HT/de/documents/filledByCompany/26-08948_E1 _Eignung.docxSämtliche Vergabeunterlagen sind unter folgendem Link abrufbar: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRY6HT
Ziff. 2 der Anlage E1 (Eigenerklärung zur Eignung):Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren (2023 oder aktueller) über die Produktion von mindestens eine Million eGK und PIN/PUK-Briefen inkl. Lettershop-Leistungen pro Jahr.Mindestanforderungen: - mind. 1 Jahr ununterbrochene Leistungserbringung im Zeitraum seit 2023- Produktion von eGK und PIN/PUK-Briefen inkl. Lettershop-Leistungen- mind. 1 Mio. eGK und PIN/PUK-Briefe inkl. Lettershop-Leistungen pro Jahr
Ziff. 3 der Anlage E1 (Eigenerklärung zur Eignung):Es ist eine Kopie eines gültigen Zertifikats gemäß DIN EN ISO 9001 einzureichen. Sofern das Zertifikat nur in Verbindung mit einem Hauptzertifikat o.ä. gültig ist, ist auch das zugehörige gültige Hauptzertifikat o. ä. in Kopie einzureichen.Ist ein vorhandenes (Haupt-)Zertifikat im o. g. Sinne bei Angebotsabgabe nicht mehr gültig, ist zusätzlich zu der Kopie des (Haupt-)Zertifikats eine aktuelle Erklärung der zertifizierenden Stelle einzureichen, dass sich das Unternehmen im Verfahren der Rezertifizierung befindet.Das Gleiche gilt, wenn ein vorhandenes (Haupt-)Zertifikat im o. g. Sinne vor Zuschlagserteilung - voraussichtlich Februar 2027 - seine Gültigkeit verliert.
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.