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Vergabeinformation Angebotsaufforderung

Projekt-Daten

Projektname:
München
 
Projektbezeichnung:
Dach- und Fassadeninstandsetzung
 

LV-Daten

LV-Name:
10
 
LV-Bezeichnung:
Los 10 Lüftung (VMS 20157949)
 
Teilschlüsselebenen:
1. Ebene: LV-Ebene, nummerisch (Länge 2 Ziffern)
2. Ebene: LV-Ebene, nummerisch (Länge 2 Ziffern)
3. Ebene: LV-Ebene, nummerisch (Länge 2 Ziffern)
4. Ebene: Leistung, nummerisch (Länge 4 Ziffern)
5. Ebene: Index, alphanummerisch (Länge 1 Zeichen)
 
 

Inhalt des Leistungsverzeichnisses

Projekt: München Dach- und Fassadeninstandsetzung
LV: 10 Los 10 Lüftung (VMS 20157949)
 
Titel
Bezeichnung
   
01

Baustelleneinrichtung

02

Abbruch und Entsorgung

03

Lüftungskanäle und Formteile

03.01

Lüftungskanäle, eckig, Stahl verzinkt

04

Schalldämpfung und Zubehör

04.01

Schalldämpfer, eckig

05

Wärmeverteilnetze

05.01

Rohrleitungen und Zubehör

06

Dämm- und Brandschutzarbeiten für Lüftungsleitungen und Lüftungskanäle

06.01

Wärmedämmung, Luftleitung, mit Blechmantel

06.02

Wärmedämmung, 200% GEG, an Rohrleitungen, mit Blechmantel, im Freien

07

Sonstige Leistungen

07.01

Befestigungen / Konstruktionen

07.02

Sonstige Leistungen

07.03

Regiearbeiten / Unvorhergesehenes

07.04

Bestandsunterlagen / Wartung

   
 

Die Techniker Krankenkasse (TK) ist eine bundesweite Krankenkasse und

als gesetzliche Krankenkasse eine Körperschaft des öffentlichen Rechts

mit Selbstverwaltung.

Die TK plant die Sanierung der Außenhülle des Gebäudes

in der Rosenheimer Straße, München.Leistungsumfang dieser Ausschreibung sind auch

Lüftungsarbeiten. Die Sanierung umfasst insgesamt nachfolgende

Maßnahmen, die gewerkeweise vergeben werden

Maßnahme:
- Demontage der bestehenden Dachaufbauten

- Sanierung der Dachflächen im Bereich der -Dachterrassen + Flachdächer

- Montage neuer Plattenbeläge auf Stelzlagern im Bereich Dachterrassen und auf Laufwegen der Flachdächer

- Fassadensanierung und -anstrich

- Austausch des Sonnenschutzbehangs


Maßnahmen an den bestehenden Lüftungen:

Für die Sanierung der Dachflächen müssen die Lüftungskanäle beider Lüftungsanlagen demontiert werden. Nach erfolgter Sanierung werden die neuen Kanäle auf der bauseits wieder errichteten Stahlkonstruktion montiert. Die Lüftungsgeräte können auf dem Dach verbleiben und werden außer Betrieb genommen. Die Lüftung der Tiefgarage bleibt in Betrieb. Hierfür muss die Deflektorhaube temporär umverlegt werden.

Der genaue Ablauf sowie die Aufteilung der Arbeitsbereiche sind vor Ort mit der Bauleitung abzustimmen.

Bauherr:

Techniker Krankenkasse

Dienstleistungszentrum Immobilienmanagement

Bramfelder Straße 140

22305 Hamburg

Das Bauvorhaben befindet sich in:

Rosenheimer Straße 141

81671 München

Dem Bieter wird empfohlen vor Angebotslegung das Gebäude zu besichtigen.

1. Leistungsumfang:
Vom Auftragnehmer sind alle zur Erstellung des o.g. Bauvorhabens notwendigen Leistungen im Bereich der Lüftung lt. Leistungsverzeichnis zu erbringen.

2. Zufahrt:
Die Immobilie liegt in der Nähe des Münchner Ostbahnhofes. Parkplätze stehen

im öffentlichen Raum in begrenztem Rahmen zur Verfügung. Die Immobilie kann lediglich

zur Anlieferung direkt angefahren werden. Der Auftragnehmer hat sich eigenständig über

die Zufahrts- und Parkmöglichkeiten zu informieren.

Materialanlieferung per LKW zum Be-und Entladen ist im Innenhof im Bereich der Baustelleneinrichtungszone möglich. Unter der Baustelleneinrichtungszone befindet sich die Tiefgarage. Die zulässige Höchstlast für die Befahrung der Feuerwehrzufahrt beträgt 10t Achslast.

3. Lagerflächen:
Im Innenhof stehen lediglich begrenzt und nur in geringem Umfang Lagerflächen zur Verfügung. Die ausgewiesene Feuerwehraufstellfläche ist jederzeit freizuhalten. Eine Nutzung der Fläche ist ausschließlich für das Be- und Entladen zulässig.

4. Bauschutt

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Beseitigung des durch seine Leistungen entstandenen Schutts und / oder Schmutzes besenrein zu sorgen. Kommt er dieser Verpflichtung trotz angemessener Nachfristsetzung nicht nach, kann der Auftraggeber den Schutt und / oder Schmutz auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen. Die Aufstellung von Containern muss mit der örtlichen Bauleitung abgeklärt werden.

5. Koordination der Arbeiten

Ggf. sind für die Demontage und Montagearbeiten der Lüftungskanäle Koordinationen vorab notwendig.

Fürdie notwendige Koordination der Arbeiten und Abstimmung mit anderen am Bau beteiligten Firmen ist die örtliche Bauleitung anzusprechen. Der Ansprechpartner wird dem AN vom Auftraggeber genannt. An einem Freitag, Datum wird noch bekannt gegeben, findet ein firmeninternes Sommerfest statt. An diesem Tag können keine Arbeiten durch den AN ausgeführt werden. Die Baustelle und insbesondere die Fläche der Baustelleneinrichtung müssn am Vortrag aufgeräumt und frei von Müll sein. Lagerware muss hierfür platzsparend gelagert werden.

6. Bautagebuch

Hinsichtlich Regelungen zum Bautagebuch, zu Baubesprechungen und weiteren Pflichten

des AN wird auf § 10 des Hauptvertrags verwiesen.

7. Genehmigungen

Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse einzuholen und Abnahmen herbeizuführen.
Der Auftragnehmer liefert eine umfassende Qualitätsdokumentation mit Prüfzeugnissen und Unbedenklichkeitszertifikaten für alle zur Ausführung und Verarbeitung kommenden Materialien, bevor mit der Ausführung begonnen wird.

8. Baustelleneinrichtung

Der Standort des ggf. zur Ausführung notwendigen Krans und das Einrichten der Lagerfläche innerhalb des Innenhofs ist mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Die Feuerwehraufstellfläche und Rettungswege müssen aus Sicherheitsgründen frei gehalten werden. Für Schwertransporte stehen seitens der TK keine Hilfsgeräte bzw. Einrichtungen zur Verfügung.

9. Gerüst

Dem AN wird für seine Leistungen ein Fassadengerüst durch den AG zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus notwendige, zur Ausführung der Arbeit erforderliche Schutzgeländer oder Sicherheitsvorkehrungen sind durch den AN zu Liefern und für die Dauer seiner Arbeiten vorzuhalten und wieder abzubauen.

10. Preisgestaltung

Bestandteil der vereinbarten Einheitspreise sind die Kosten für die zur Fertigstellung der Leistungen erforderlichen technischen Bearbeitungen, Planungsunterlagen, Ausführungsunterlagen, Baustoffe, Montage, Hilfsmittel, An- und Abfuhr aller Materialien, Werkzeuge, Fracht-, Fahr- und Wegegelder aller Art sowie die Bauaufsicht.
Klein- und Befestigungsmaterial ist, sofern nicht besonders erwähnt, in die Einheitspreise einzurechnen. Auf Anforderung sind Muster des einzubauenden Materials vorzulegen.

11. Produkte

Die TK fragt in den LV-Positionen ggf. Einträge zu den angebotenen Produkten ab.Dies ist in den entsprechenden LV-Positionen kenntlich gemacht. Des Weiteren fragt die TK ggf. in LV-Positionen bestimmte Produkte der Planung ab (= Hersteller/Typen), jeweils kenntlich gemacht mit dem Hinweis "oder gleichwertig". Diese Angaben zu den "Produkten der Planung" stellen die Grundlage der Planung dar und dienen der Verdeutlichung der von der TK geforderten Qualität an die zu verwendenden Produkte ("Qualitätsbeispiel"). Wird ein anderes Produkt als das "Produkt der Planung" angeboten, muss dieses namentlich benannt werden und gleichwertig sein. Alternativprodukte sind dann gleichwertig, wenn sie in optischer, funktionaler, qualitativer und technischer Sicht den von der TK als Qualitätsbeispiel genannten "Fabrikaten der Planung" entsprechen.

Der Nachweis zur Gleichwertigkeit muss vom Auftragnehmer (AN) erbracht werden (amtliche Nachweise; sonstige Produktnachweise / Klassifizierungsberichte) und ist auf Verlangen der TK vorzuweisen.

Sofern kein Alternativprodukt angegeben wurde, gilt das von der TK als Qualitätsbeispiel ausgeschriebene "Produkt der Planung" als angeboten.


12. Baustrom und -wasser

Für die Dauer der Baumaßnahme werden zwei Baustromanschlüsse und ein Bauwasseranschluss errichtet. Alle bei der TK eingesetzten Geräte müssen sicher und funktionsfähig sein und mit dem gültigen Prüfsiegel einer Kleingeräteprüfung nach TRBS versehen sein. Es muss sichergestellt werden, dass Störungen innerhalb des Netzes ausgeschlossen werden können.

13 . Gebäudezugang für Besucher und Personal

Während der gesamten Ausführungszeit muss gewährleistet sein, dass der Kundenverkehr zur Kundenberatung im Erdgeschoss und der Zugang zu den Büroräumen für TK-Mitarbeiter jederzeit mögich ist. Hierfür ist der Bereich vor dem Haupteingang freizuhalten.

14. Sauberhaltung der Baustelle

Der Auftragnehmer hat, sofern durch seine Arbeit Verunreinigungen hervorgerufen werden, ohne besondere Anweisung durch die TK für die ständige Sauberhaltung und Abfallbeseitigung der Baustelle / Arbeitsstätte und des Bauwerkes zu sorgen.
Unterlässt der Auftragnehmer dies, steht es dem Auftraggeber zu, die Baustelle auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Drittfirma reinigen zu lassen.
Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass die umweltgerecht und sortenrein ausgebauten Materialien, Restmengen und Gebinde fachgerecht gesammelt und

entsorgt werden. Der Auftragnehmer wird verpflichtet Entsorgungsnachweise auf Verlangen dem DZIM vorzulegen.
Alle Restmaterialien werden Eigentum des Auftragnehmers. Wird Sondermüll nicht umwelt- und sachgerecht entsorgt, haftet der Auftragnehmer für das insgesamt kontaminierte Großgefäß und die sachgerechte Sondermüllentsorgung. Der Transport aus den Geschossen muss in geschlossenen, staubdichten Gebinden erfolgen. Kritische Stoffe sind entsprechend sicher zu kennzeichnen. Es gilt die TRGS 521 für sämtliche Abbruch-, und Sanierungsarbeiten mit Mineralwolle.

15 . Arbeitsunterbrechung

Vom Auftraggeber veranlasste Unterbrechungen berechtigen den Auftragnehmer nicht zu nachträglichen Mehrforderungen.

16. Einheitspreise

Alle im nachfolgenden Leistungsverzeichnis genannten Einheitspreise gelten unabhängig von Mengenangaben.
Alle Einheitspreise, Stunden-, Verrechnungs- und Zuschlagsätze gelten bis zur Fertigstellung der ausgeschriebenen Leistung.

17 . Ortsbesichtigung

Eine Ortsbesichtigung ist möglich und wird empfohlen. Der Auftragnehmer hat vor Angebotsabgabe die Möglichkeit, sich über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Nachforderungen, die aus Unkenntnis der Örtlichkeit herrühren, werden nicht anerkannt. Der Kontakt für eine Abstimmung eines Termins für eine Besichtigung sind über den Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK zu erfragen.

18. Baustellensicherung

Für die Sicherung der Baustelle während der Bauarbeiten entsprechend der behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, sowie den Unfallverhütungsvorschriften ist der Auftragnehmer allein verantwortlich.

Das Treppenhaus und der zugehörige Ausgang in den Hof müssen jederzeit als Fluchtmöglichkeit bestehen bleiben!

19. Aufzüge

Am Gerüst stehen zwei Lastenaufzüge zur Verfügung

Aufzugskorb: 1,50 m; -Tiefe 2,50m - Breite

Max Tragkraft: 1500 kg

20. Datenaustausch

Auftraggeberseitige Planungen (sowohl Pläne als auch textliche Unterlagen) werden ausschließlich auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt (E-Mail).

21. Angaben zu Stoffen und Bauteilen:
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben. Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben. Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie dürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Belästigung durch Geruch hervorrufen.

22. Staub

Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.

23. Absauggeräte

Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen.

24. MLAR

Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten.

25 . Verarbeitungsrichtlinien

Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der jeweiligen Herstellersysteme sind zu beachten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren.

26. Vorhaltung Planunterlagen

Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsplänen zählt auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.

27. Schnittstellen Bau

Schnittstellen bestehen teilweise im Hinblick auf die Lüftungsgeräte am Flachdach, welche für die Dauer der Sanierung außer Betrieb genommen werden, jedoch auf dem Dach verbleiben. Die Lüftungskanäle und deren Unterkonstruktion werden demontiert.

28 . Positionsumfang

Der Leistungsumfang jeder Position umfasst grundsätzlich die komplette Lieferung und betriebsfertige Montage in sach- und fachgerechter Ausführung entsprechend dem neuesten Stand der Technik, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes ausgeschrieben ist. Die genauen Massen, Längen usw. sind am Bau zu nehmen. Die Beurteilung über die Gleichwertigkeit angebotener Fabrikate entscheidet der Auftraggeber (AG).

Notwendige Baustellleneinrichtung, Werkzeuge, etc. ist bei der Kalkulation der EP´s mit einzukalkulieren.

29 . Pausenräume

Für das Umkleiden und die Pausen des vom AN gestellten Personals wird bauseits ein Aufenthaltscontainer im Innenhof aufgestellt. Das Rauchen innerhalb der TK-Immobilien wird generell untersagt. Ausnahmen sind nur zulässig an den dafür vorgesehenen und ausgewiesenen Freiflächen. Alkoholkonsum wird ebenfalls untersagt.

30. Kleidung

Der AN stattet seine MA mit ordentlicher, dem Einsatzzweck angepasster Berufskleidung aus. Auf der Berufskleidung muss das Firmenlogo des AN vorhanden sein.


 

1. Baukonstruktionen und Technische Ausrüstung

Der AN verpflichtet sich zur schlüsselfertigen, vollständigen und abnahmefähigen Herstellung aller beschriebenen Leistungen unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik sowie der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen. Leistungen und Nebenleistungen, die sich zur Einhaltung der geforderten Standards aus der übergeordneten "Leistungsbeschreibung" zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie unter den Einzel-Positionen nicht ausdrücklich erwähnt sind. Der AN übernimmt insoweit für die angebotenen Leistungen die Verpflichtung der Vollständigkeit und kann sich nicht nachträglich darauf berufen, dass die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und die Angaben in der Leistungsbeschreibung fehlerhaft, unklar oder unvollständig sind. Vergabeunterlagen sind in Form von Bieterfragen über das Vergabeportal an die TK zu richten und werden kurzfristig von der TK im Rahmen von Interessenteninformationen beantwortet. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere auch die Berücksichtigung der Verkehrs- und Erschließungssituation der Baumaßnahme.

2. Qualitätsanforderungen / Ausführungsbestimmungen

Maßgebend für die Lieferung und Ausführung aller Leistungen sind die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen in der VOB, Teil C und die entsprechenden DIN Vorschriften des jeweiligen Gewerks (jew. in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung). Die Leistungen des Auftragnehmers müssen den Anerkannten Regeln der Technik, unter Berücksichigung des neuesten Standes der Technik sowie der einschlägige öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und sonstigen einschlägigen technischen Bestimmungen und Richtlinien, entsprechen. Alle Leistungen sind inkl. Lieferung, Montage und allen erforderlichen Materialien und Nebenleistungen gemäß VOB zu kalkulieren und auszuführen. Ergänzende und weiterführende Angaben, Hinweise und Vorgaben aus dem weiteren Ausschreibungsdokument 'Leistungsbeschreibung' sind unbedingt zu berücksichtigen und zur Preisfindung zu beachten. Die Umbaumaßnahmen sind gebäudeschonend und für den AG kostensparend umzusetzen.

Der AN verpflichtet sich gegenüber dem AG schriftlich darauf hinzuweisen, wenn Einsparmöglichkeiten vorhanden sind. Sämtliche Abbrucharbeiten sind im Hinblick auf die zu erhaltende Substanz nur im nötigen und schadenfreien Ausmaß zu tätigen. Alle für ein Bauteil oder Bauelement erforderlichen Bestandteile sind aus dem System eines Materialherstellers zu beziehen und als durchgängige Produktlinien anzubieten. Alle Bauteile ähnlicher Art und Lage müssen aufeinander abgestimmte Oberflächen, Farbtöne, Falzgeometrien, Kantenausbildungen, Beschläge etc. aufweisen, um eine gestalterische Durchgängigkeit zu gewährleisten. Der AN ist verpflichtet ein Bautagebuch zu führen. Alle Vereinbarungen mit der Bauleitung bzw. den Fachprojektanten sind ebenfalls festzuhalten.

3. Brandschutzanforderungen

Die Einhaltung der einschlägigen, öffentlich-rechtlichen Brandschutzbestimmungen, insbesondere die in der Bayerischen Bauordnu g definierten Anforderungen an Bauteile und Fluchtwege, ist vom AN zu gewährleisten. Der AN überprüft zu diesem Zweck eigenverantwortlich die in den ihm übergebenen Unterlagen des AG enthaltenen Vorgaben.

Die Feuerwiderstandsdauer bestimmter Bauteile wie Wände, Decken oder Durchbrüche muß vom AN in Übereinstimmung mit dem bestehenden Brandschutzkonzept und im Zweifel in Abstimmung mit dem AG vor Ausführung einer Maßnahme im Einzelnen definiert werden. Die konstruktiv richtige Ausbildung dieser Bauteile liegt in der Verantwortung des AN. Zur Erzielung der geforderten Feuerwiderstandsklassen sind die Prüfzeugnisse der jeweiligen

Materiallieferanten für den Konstruktionsaufbau und die Materialien zugrunde zu legen.

Insbesondere ist darauf zu achten, dass alle Anschlüsse an Bauteile diesen Anforderungen entsprechen. Aussparungen, für die in die Wände oder Decken einzubauenden Teile und Durchbrüche für Installationen, dürfen den Brandschutz nicht beeinträchtigen. Es dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Konstruktionen, unter Beachtung der Herstellervorschriften und der einschlägigen Regeln der Technik, eingesetzt werden. Der Nachweis durch entsprechende Prüfzeugnisse einer anerkannten Materialprüfanstalt obliegt dem AN.

4. Versorgung Baustrom und Bauwasser

Baustrom und Bauwasser wird vom AG ohne Verrechnung, zur Verfügung gestellt.

5. Dokumentation/Revisionsunterlagen

Der AN erstellt als Fortschreibung der Planung in Bezug auf alle vom AN tatsächlich ausgeführten Leistungen eine Dokumentation. Der AN übergibt unaufgefordert wöchentlich ab Montagebeginn Quellennachweise der eingebauten Produkte (Lieferscheine, Produktdatenblätter etc.) an den AG, gegliedert nach Verwendungszweck bzw. -ort, Fabrikat, Hersteller und Chargennummer wegen eventueller Nachbestellungen. Die Herkunft (z. B. von Platten, Belägen, Zuschlägen etc.) ist auf Verlangen nachzuweisen.Der AN übergibt dem AG im Rahmen der Dokumentation alle erforderlichen Übereinstimmungsnachweise für Bauprodukte und Bauarten.

Eine Aufstellung aller wartungspflichtigen Anlagen, sowie ein darauf abgestimmtes Wartungsangebot ist den Dokumentationsunterlagen beizulegen.

6. Prüfung und Abnahmen

Der AN veranlasst und koordiniert sämtliche behördlich oder öffentlich-rechtlich geforderten Nachweise, Prüfungen und Abnahmen für die von ihm erbrachten Bauleistungen. Alle hierbei entstehenden Aufwendungen sind vom AN zu tragen. Der AN ist für die Rechtzeitigkeit der Veranlassung der Prüfungen verantwortlich.

7. Inbetriebnahme

Der AN veranlasst und koordiniert sämtliche Inbetriebnahmen im Rahmen der von ihm erbrachten Bauleistungen. Sofern die dazugehörigen Leistungen nicht in gesonderten Positionen beschrieben sind, hat der AN die entstehenden Aufwendungen in die EPs einzukalkulieren. Der AN ist für die Rechtzeitigkeit der Veranlassung verantwortlich.

8. Einweisung

Der AN veranlasst und koordiniert sämtliche Einweisungen im Rahmen der von ihm erbrachten Bauleistungen. Sofern die dazugehörigen Leistungen nicht in gesonderten Positionen beschrieben sind, hat der AN die entstehenden Aufwendungen in die EPs einzukalkulieren. Der AN ist für die Rechtzeitigkeit der Veranlassung verantwortlich.

9. Besondere umweltrechtliche Vorschriften

Der AN hat die Maßnahmen zum Schutze der Umwelt in eigener Verantwortung durchzuführen. Allgemein

gültige gesetzliche und behördliche Bestimmungen sind zu beachten.

Risiken für die lokale Umwelt:

Bauprodukte, die aufgrund ihrer Schadstofgehalte oder Schadstofffreisetzungen ein Risikopotenzial für

die Umweltmedien Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft darstellen, sowie gesundheitliche

Beinträchtigungen durch Anreicherung in den Nahrungsketten oder Verunreinigung der Innenraumluft

verursachen können, dürfen nicht eingesetzt werden. Das bezieht sich auf die Verarbeitung auf der

Baustelle und auf die Nutzungsphase sowohl innen als auch außen liegender Produkte. Generell gilt, dass

keine Bauprodukte eingesetzt werden dürfen, die für den Menschen oder die Umwelt besondert

besorgniserregende Stoffe (SVHS = Substannces of Very High REACH Concern) enthalten bzw. für die

keine Deklaration enthaltener SVHS nach REACH-Forderung vorliegt.

Nachweise über den Gehalt von SVHC in Bauprodukten können wie folgt geführt werden: - Giscode-Kennzeichnung- Umweltzeichen "Blauer Engel" (RAL) oder glw. Produktkennzeichnungen, die den Verzicht auf den

Einsatz gefährlicher Stoffe einschließt- Nachweis über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) die den Einsatz gefährlicher Stoffe

ausschließt- Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung für Bauprodukte, die unter den Geltungsbereich der BauPVO


 

1. Allgemeines

Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die fachgerechte Demontage, den Schutz verbleibender Anlagenteile, den Abtransport alter Bauteile, sowie die Montage der neuen Lüftungskanäle und zugehöriger Befestigungs- und Verbindungselemente im Zuge der Baumaßnahme.

Der Auftragnehmer kann sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten, Zugänglichkeiten, Transportwege, Platzverhältnisse sowie den Zustand der Bestandsanlagen informieren. Nachträgliche Forderungen aufgrund unzureichender Kenntnis der örtlichen Verhältnisse werden nicht anerkannt.

Alle Arbeiten sind unter Aufrechterhaltung des Gebäudebetriebes durchzuführen, soweit dies die Bauablaufplanung vorsieht.

2. Regelwerke

Die Ausführung hat nach den zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Vorschriften, Richtlinien und Normen zu erfolgen, insbesondere:

VOB Teil B und Teil C

DIN 18379 "Raumlufttechnische Anlagen"

DIN EN 1505 und DIN EN 1507

DIN EN 12237

DIN EN 12599

VDI 6022 (Hygieneanforderungen an RLT-Anlagen)

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Arbeitsstättenrichtlinien und Arbeitsschutzvorschriften

einschlägige DGUV-Vorschriften

Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung sämtlicher öffentlich-rechtlicher Vorschriften verantwortlich.

3. Bestand

Die Lüftungsanlage ist eine Bestandsanlage. Maße, Materialstärken, Kanalquerschnitte, Befestigungsarten und Verbindungen sind vor Ausführung durch den Auftragnehmer zu prüfen.

Abweichungen zwischen Bestandsunterlagen und tatsächlicher Ausführung sind unverzüglich der Bauleitung mitzuteilen.

Vor Beginn der Demontage ist der vorhandene Anlagenbestand zu dokumentieren.

4. Demontagearbeiten

Im Leistungsumfang enthalten sind insbesondere:

Lösen und Demontieren der Lüftungskanäle

Demontage von Befestigungen und Konsolen

Demontage von Dichtungen, Flanschverbindungen und Verbindungsteilen

Abtransport von der Baustelle

Entsorgung der Bauteile

Die Demontage der Trägerkonstruktion der Kanalleitungen erfolgt bauseits.

Die Art der bei der Demontage zu entsorgenden Dämmstoffe ist nicht abschließend bekannt.

Die Abfalleinstufung ist vom Auftragnehmer nach Ausbau anhand der tatsächlichen Materialbeschaffenheit vorzunehmen.

Nicht gefährliche Dämmstoffe sind unter AVV 17 06 04, gefährliche Dämmstoffe unter AVV 17 06 03 zu entsorgen.

5. Montage

Die Montage hat entsprechend dem ursprünglichen Anlagenaufbau sowie den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen.

Der Auftragnehmer hat sämtliche für eine mangelfreie Montage erforderlichen Nebenleistungen in seine Einheitspreise einzukalkulieren, insbesondere:

neue Dichtungen

Schrauben und Befestigungsmittel

Dichtstoffe

Kleinmaterial

Montagehilfen

Anpassungsarbeiten im üblichen Umfang

Die Wiederverwendung vorhandener Dichtungen ist unzulässig.

6. Befestigungen und Tragkonstruktionen

Vorhandene Befestigungen sind auf ihre Wiederverwendbarkeit zu prüfen.

Alle Befestigungen müssen den geltenden statischen Anforderungen entsprechen.

Korrodierte oder beschädigte Befestigungsmittel sind durch neue Bauteile zu ersetzen.

Sämtliche Befestigungsmittel müssen für die vorhandenen Lasten und den jeweiligen Untergrund geeignet sein.

7. Dichtheit und Funktionsfähigkeit

Nach Abschluss der Montage ist die ordnungsgemäße Dichtheit der montierten Kanalabschnitte sicherzustellen.

Undichte Verbindungen sind ohne gesonderte Vergütung nachzuarbeiten.

8. Schutzmaßnahmen

Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Beschädigungen an:

Dachabdichtungen

Fassaden

technischen Anlagen

Elektroinstallationen

eigenverantwortlich vorzusehen.

Beschädigungen sind unverzüglich zu melden und auf Kosten des Verursachers zu beseitigen.

9. Gerüste, Hebezeuge und Baustelleneinrichtung

Bauseits steht dem AN ein Fassadengerüst mit zwei Gerüstaufzügen zur Verfügung.

10. Dokumentation

Vor Demontage und nach der Montage ist eine Fotodokumentation anzufertigen.

Die Dokumentation muss mindestens enthalten:

Übersichtsfotos

Detailaufnahmen der Anschlüsse

Befestigungspunkte

besondere Umbauten oder Anpassungen

Die Dokumentation ist digital zu übergeben.

11. Abnahme

Vor der Abnahme sind sämtliche Anlagenbestandteile betriebsbereit zu montieren.

Die Abnahme erfolgt nach erfolgreicher Sichtprüfung sowie dem Nachweis der uneingeschränkten Funktionsfähigkeit der installierten Anlagenteile.

12. Koordination mit Dachdecker- und Schlosserarbeiten

Die Demontage und Montage der Lüftungskanäle erfolgt in Abstimmung mit den parallel ausgeführten Dachdecker- und Abdichtungsarbeiten, sowie den Schlosserarbeiten (Demontage der Tragkonstruktion).

Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu koordinieren, dass die Arbeiten des Dachdeckers nicht behindert werden. Erforderliche Abstimmungen hinsichtlich Bauablauf, Zugänglichkeiten, Freigaben von Arbeitsbereichen und Montageterminen sind eigenverantwortlich und rechtzeitig mit der Bauleitung abzustimmen.

Die Wiedermontage darf erst nach Freigabe der betreffenden Dachflächen durch die Bauleitung bzw. den Dachdecker erfolgen.

Mehrfache An- und Abfahrten, erforderliche Baustellenbegehungen, Aufmaße, Abstimmungsgespräche sowie ein üblicher Koordinationsaufwand zwischen den Gewerken sind mit den Einheitspreisen abgegolten.

Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass durch seine Arbeiten keine Beschädigungen an der vorhandenen oder neu hergestellten Dachabdichtung, Wärmedämmung, Attikaabdeckung oder sonstigen Dachaufbauten entstehen. Erforderliche Schutzmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Vor Beginn der Montage sind die durch den Dachdecker hergestellten Anschlusspunkte, Durchdringungen, Aufständerungen und Befestigungselemente auf Eignung zu prüfen. Festgestellte Mängel sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Witterungsbedingte Unterbrechungen, die bei Arbeiten auf Dachflächen üblicherweise auftreten können, sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Gesonderte Vergütungsansprüche hieraus können nicht abgeleitet werden, sofern keine Anordnung des Auftraggebers vorliegt.

Sind vorübergehende Verschlüsse von Dachöffnungen oder Lüftungsdurchdringungen erforderlich, hat der Auftragnehmer diese bis zur endgültigen Wiedermontage fachgerecht und regensicher herzustellen und zu unterhalten.

13. Schnittstellenregelung:

Die Ausführung erfolgt gewerkeübergreifend mit den Dachdeckerarbeiten, sowie den Schlosserarbeiten. Der Auftragnehmer hat an den erforderlichen Baubesprechungen teilzunehmen und seine Leistungen an den Terminplan des Auftraggebers anzupassen. Aus der Koordination mit anderen Auftragnehmern können keine zusätzlichen Vergütungsansprüche hergeleitet werden, sofern keine Leistungsänderung nach § 1 Abs. 3 oder 4 VOB/B vorliegt.

 

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: München Dach- und Fassadeninstandsetzung
LV: 10 Los 10 Lüftung (VMS 20157949)
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
01

Baustelleneinrichtung

 
 
01.1
*** Pauschalposition

Baustelleneinrichtung, Standard

Einrichten, Vorhalten über die vereinbarte Leistungszeit sowie Räumen der Baustelle und Wiederherstellen des Geländes einschl. Entfernen von Fundamenten und Verunreinigung, mit folgenden in den Pauschalpreis einzurechnenden Leistungen, soweit sie nicht in nachfolgenden Einzelpositionen erfasst sind:

  • Lager- und Arbeitsplätze

  • Verkehrssicherungseinrichtung einschl. Leistung zur Verkehrssicherung

  • Baustellenbeleuchtung

  • Maschinen, Geräte, Werkzeuge

  • begehbare Abdeckungen

  • Schützen der Grenzen zu Nachbargrundstücken, unfallsicher für die gesamte Bauzeit bis zur Übergabe

  • das Sichern der Baustelle gegenüber unbefugten Zutritt und gegen Einbruch

  • Gebühren im Zusammenhang mit der Baustelleneinrichtung, soweit nicht durch Vorschriften anders geregelt

Transport- und Hebeanlagen

Die für die eigenen Leistungen erforderlichen Transport- und Hebeanlagen sind vollständig im Einheitspreis einzukalkulieren.

Hinweis: Eine Kran- oder Hebeanlagen-Aufstellfläche steht nicht auf dem Grundstück zur Verfügung, sondern ausschließlich auf öffentlicher Fläche.

Der Auftragnehmer hat die Bemessung, Dimensionierung und Auswahl der Transport- und Hebeanlagen eigenverantwortlich vorzunehmen.

Genehmigungen / Absperrmaßnahmen

Alle hierfür notwendigen

  • Absperrmaßnahmen,

  • verkehrsrechtlichen Anordnungen,

  • behördlichen Genehmigungen sowie die komplette Organisation und Kostenübernahme

sind durch den Auftragnehmer zu erbringen und im Einheitspreis einzurechnen.

Ortsbesichtigung

Eine Vor-Ort-Prüfung der örtlichen Gegebenheiten ist vor Angebotsabgabe zwingend durchzuführen.

Nachträge aufgrund fehlender Informationseinholung, nicht erkannter Randbedingungen oder unzureichender Ortskenntnis werden nicht anerkannt.


   
       
    1  psch
 
 
Summe 01
 

Baustelleneinrichtung


 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
02

Abbruch und Entsorgung

 
 

Rohrleitung:

Rohrleitung:


 
 
02.50

Abbruch, Rohrleitungen, Metall, bis DN50

Abbruch der Rohrleitung mit Formstücken, aus verzinktem Stahl, aus nichtrostendem Stahl, Kupfer, duktilem Gussrohr, Nenndurchmesser bis DN 50, mit Dämmung, Abbruch der Dämmung wird gesondert vergütet, im Rahmen einer Teil- bzw. Totalabbruchmaßnahme, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, auf LKW des AN laden, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, die Entsorgung wird gesondert vergütet.


   
       
    30  lfdm
 
 
02.60

Entsorgen, Rohrleitungen, Metall, bis DN50

wie vor genannt, jedoch entsorgen, Entsorgungskosten trägt der AN.

Abfallschlüssel AVV 17 04 07


   
       
    30  lfdm
 
 

Dämmung:

Dämmung:


 
 
02.70

Abbruch, Dämmung bis DN50

Abbruch der Dämmung der Rohrleitung mit Formstücken, Nenndurchmesser bis DN 50, Dämmschicht aus Mineralwolle, Glaswolle, keramische Wolle, flexibler Elastomerschaum, Hartschaum, mit Drahtgitter oder Aluminiumfolie kaschiert, Ummantelung aus Gipsbinden, armierter Gips/Mörtel, Kunststoffolie, als Schale, Matte oder Schlauch, mechanisch befestigt, im Rahmen einer Teil- bzw. Totalabbruchmaßnahme, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 3 kN/m3, Dämmschichtdicke bis 50 mm, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, auf LKW des AN laden, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, die Entsorgung wird gesondert vergütet.


   
       
    30  lfdm
 
 
02.80

Entsorgung, Dämmung, nicht schadstoffbelastet, bis DN50

wie vor genannt, jedoch entsorgen, Entsorgungskosten trägt der AN.

Abfallschlüssel AVV 17 06 04

Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen,

das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt.


   
       
    30  lfdm
 
 

Armaturen und Einbauteile:

Armaturen und Einbauteile:


 
 
02.90

Abbruch, Armatur/Einbauteil, bis DN50

Abbruch der Armaturen/Einbauteilen, aus Stahl, Messing/Rotguss, Nenndurchmesser bis DN 50, im Gebäude, Höhe bis 3,5 m, mit Dämmung, im Rahmen einer Teil- bzw. Totalabbruchmaßnahme, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, auf LKW des AN laden, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, die Entsorgung wird gesondert vergütet.


   
       
    12  Stck
 
 
02.100

Entsorgen, Armatur, bis DN50

wie vor genannt, jedoch entsorgen, Entsorgungskosten trägt der AN.

Abfallschlüssel AVV 17 04 07


   
       
    12  Stck
 
 

RLT-Anlagenteile:

RLT-Anlagenteile:


 
 
02.110

Abbruch, Lüftungskanal, Metall, bis Kantenlänge 1500 mm

Abbruch der Lüftungskanäle mit Formstücken, aus verzinktem Stahl, aus nichtrostendem Stahl, Aluminium, Kantenlänge bis 2000 mm, auf dem Dach und im Gebäude, Höhe bis 3,5 m, mit Dämmung, Abbruch der Dämmung wird gesondert vergütet, im Rahmen einer Teilabbruchmaßnahme, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, auf LKW des AN laden, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, die Entsorgung wird gesondert vergütet.


   
       
    180  m2
 
 
02.120

Entsorgen, Lüftungskanal, Metall, bis Kantenlänge 1500 mm

wie vor genannt, jedoch entsorgen, Entsorgungskosten trägt der AN.

Abfallschlüssel AVV 17 04 05


   
       
    180  m2
 
 
02.130

Abbruch, Dämmung, nicht schadstoffbelastet, bis kantenlänge 1500 mm

Abbruch der Dämmung der Lüftungskanäle mit Formstücken, Kantenlänge bis 1500 mm, Dämmschicht aus Mineralwolle, Glaswolle, keramische Wolle, flexibler Elastomerschaum, Hartschaum, mit Drahtgitter oder Aluminiumfolie kaschiert, Ummantelung aus Gipsbinden, armierter Gips/Mörtel, Kunststoffolie, als Schale, Matte oder Schlauch, mechanisch befestigt, im Rahmen einer Teil- bzw. Totalabbruchmaßnahme, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 3 kN/m3, Dämmschichtdicke bis 50 mm,, Arbeitshöhe bis 3,65 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, aufgenommene Stoffe sammeln, im Behälter des AN lagern, auf LKW des AN laden, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet, die Entsorgung wird gesondert vergütet.


   
       
    190  m2
 
 
02.140

Entsorgung, Dämmung, nicht schadstoffbelastet, bis kantenlänge 1500 mm

wie vor genannt, jedoch entsorgen, Entsorgungskosten trägt der AN.

Abfallschlüssel vorläufig AVV 17 06 04

Die endgültige Abfalleinstufung ist nach Freilegung und Identifizierung des Dämmstoffes festzustellen.

Bei Vorliegen gefählricher KMF ist AVV 17 06 03 anzusetzen.


   
       
    190  m2
 
 

Sonstiges:

Sonstiges:


 
 
02.150

Freischalten und abklemmen

Freischalten und abklemmen der Elektroinstallation, an BauteilenRLT-Gerät


   
       
    2  Stck
 
 
02.160

Anlage stilllegen und entleeren, Heizungsanlage

Anlage/Rohrleitung stilllegen und entleeren, Betriebsmedium Heizungswasser, Anlageninhalt bis 750 Liter.


   
       
    2  Stck
 
 
Summe 02
 

Abbruch und Entsorgung


 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
03

Lüftungskanäle und Formteile

 
03.01

Lüftungskanäle, eckig, Stahl verzinkt

 
 

Lüftungskanal, eckig, Stahl, verzinkt

Luftleitung, rechteckig, Dichtheitsklasse ATC 3 DIN EN 16798-3, Druckklasse 3 (-750 bis 2000 Pa) DIN EN 1507, aus verzinktem Stahl, gefalzt, Maße nach DIN EN 1505, Verbindung mit Profil-Schiebeverbindung oder Profil-Schraubverbindung, min./max. Temperatur der geförderten Luft -15 bis 80 Grad C, Montagehöhe über Gelände/Fußboden bis 3,5m, mit Auflagekonstruktion DIN EN 12236, schallgedämmt, Aufhängung bis 2m Unterkante Kanal, befestigen mit Befestigungsmitteln mit bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis einschl. Bohrungen, Befestigungsuntergrund , Stahlträger.


 
 
03.01.10

Lüftungskanal über 1000 mm bis 1500 mm

wie vor beschrieben, jedoch Kantenlänge über 1000 mm bis 1500 mm, Wanddicke 0,9 mm


   
       
    130  m²
 
 
03.01.20

Lüftungskanal über 1500 mm bis 2000 mm

wie vor beschrieben, jedoch Kantenlänge über 1500 mm bis 2000 mm, Wanddicke 0,9 mm


   
       
    10  m²
 
 

Lüftungskanal-Formstück, Stahl, verzinkt

Formstück für Luftleitung, rechteckig, Dichtheitsklasse ATC 3 DIN EN 16798-3, Druckklasse 3 (-750 bis 2000 Pa) DIN EN 1507, aus verzinktem Stahl, gefalzt, Maße nach DIN EN 1505, Verbindung mit Profil-Schiebeverbindung oder Profil-Schraubverbindung, min./max. Temperatur der geförderten Luft -15 bis 80 Grad C, Montagehöhe über Gelände/Fußboden bis 3,5m, mit Auflagekonstruktion DIN EN 12236, schallgedämmt, befestigen mit Befestigungsmitteln mit bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis einschl. Bohrungen Befestigungsuntergrund, Stahlträger.


 
 
03.01.30

Lüftungskanal-Formstück über 1000 mm bis 1500 mm

wie vor beschrieben, jedoch Kantenlänge über 1000 mm bis 1500 mm, Wanddicke 0,9 mm


   
       
    80  m²
 
 
03.01.40

Lüftungskanal-Formstück über 1500 mm bis 2000 mm

wie vor beschrieben, jedoch Kantenlänge über 1500 mm bis 2000 mm, Wanddicke 0,9 mm


   
       
    15  m²
 
 
Summe 03.01
 

Lüftungskanäle, eckig, Stahl verzinkt


 
Summe 03
 

Lüftungskanäle und Formteile


 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
04

Schalldämpfung und Zubehör

 
04.01

Schalldämpfer, eckig

 
 

Kulissenschalldämpfer, eckig

Kulissenschalldämpfer, rechteckig, für Luftleitungseinbau einschl. Gehäuse, Volumenstrom gemäß Gerätedaten, Hygieneanforderung VDI 6022 Blatt 1, Absorptionsschicht biolöslich im Sinne der TRGS 905, mit Abdeckung aus Glasseidengewebe, Gehäuse aus verzinktem Stahl, Kulissenrahmen aus verzinktem Stahl, mit Flanschverbinder einschl. Gegenflansche, Schrauben und Dichtungen.

Dichtheitsklasse: C DIN EN 1507

Druckdifferenz: max. 30 Pa

Baustoffklasse: DIN 4102-1 A (nichtbrennbar)

Angebotenes Fabrikat/Typ:

Ergänzung 11 des Bieters
'....................................................'


Vom Bieter einzutragen.


 
 
04.01.170

Kulissenschalldämpfer 1500/1400/650 mm

Breite: 1400

Höhe: 650

Länge: 1500

Anschlussart:

Volumenstrom: 1500 m3/h

Druckverlust: 200 Pa

Dämpfungswerte nach DIN EN ISO 7235 30 dB(A)


   
       
    2  Stck
 
 
04.01.180

Kulissenschalldämpfer 1500/1500/650 mm

Breite: 1500

Höhe: 650

Länge: 1500

Anschlussart:

Volumenstrom: 1500 m3/h

Druckverlust: 200 Pa

Dämpfungswerte nach DIN EN ISO 7235 30 dB(A)


   
       
    2  Stck
 
 
Summe 04.01
 

Schalldämpfer, eckig


 
Summe 04
 

Schalldämpfung und Zubehör


 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
05

Wärmeverteilnetze

 
05.01

Rohrleitungen und Zubehör

 
 

Pressstahlrohr nichtrostend

Rohrleitung aus nichtrostenden Stahlrohren DIN EN 10296-2, geschweißt, Werkstoff-Nr.: 1.4520, für Wasser, Verbindung durch Pressen, mit Verpresstkennzeichnung und Prüfsicherheit, Form- und Verbindungsstücke werden gesondert vergütet, Rohrbefestigungen werden gesondert vergütet, einschl. Schweiß- bzw. Löt- und Dichtungsmittel, sowie Herstellen der Verbindungen, Montagehöhe über Gelände/Fußboden bis 3,5m, max. Betriebstemperatur 120 °C, Nenndruck PN 16 (16bar).

Angebotenes Fabrikat/Typ:

Ergänzung 11 des Bieters
'....................................................'


Vom Bieter einzutragen.


 
 
05.01.190

Pressstahlrohr, DN50

wie vor beschrieben, jedoch DN 50


   
       
    22  lfdm
 
 

Press-Bogen, 45°-90°

Bogen, Verbindung durch Pressen, mit Verpresstkennzeichen und Prüfsicherheit, von 45° bis 90°, für Rohrleitung aus nichtrostenden Stahlrohren, DIN EN 10296-2, geschweißt, Werkstoff-Nr.: 1.4520, mit und ohne Einschubenden, max. Betriebstemperatur 120 °C, Nenndruck PN 16 (16bar).


 
 
05.01.200

Press-Bogen, DN50

wie vor beschrieben, jedoch DN 50


   
       
    8  Stck
 
 

Press-Übergang

Übergangsstück, Verbindung durch Pressen, mit Verpresstkennzeichnung und Prüfsicherheit, für Rohrleitungen aus nichtrostenden Stahlrohren DIN EN 10296-2, geschweißt, Werkstoff-Nr.: 1.4520, mit Innen- und Außengewinde, max. Betriebstemperatur 120 °C, Nenndruck PN 16 (16bar).


 
 
05.01.210

Press-Übergang, DN50

wie vor beschrieben, jedoch DN 50


   
       
    4  Stck
 
 

Press-Muffe

Muffe, Verbindung durch Pressen, mit Verpresstkennzeichnung und Prüfsicherheit, für Rohrleitungen aus nichtrostenden Stahlrohren DIN EN 10296-2, geschweißt, Werkstoff-Nr.: 1.4520, max. Betriebstemperatur 120 °C, Nenndruck PN 16 (16bar).


 
 
05.01.220

Press-Muffe, DN50

wie vor beschrieben, jedoch DN 50


   
       
    4  Stck
 
 

Rohrbefestigung

Rohraufhängung als Rohrschelle, aus verzinktem Stahl, mit schalldämmenden Einlagen, Anforderung entsprechend DIN 4109, Temperaturbereich -40°C bis 110°C, Befestigung über Gewindestäbe an bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln, einschl. Bohrarbeiten.

Untergrund Befestigung: Beton, Mauerwerk, Holz,

Metall, Leichtbauplatte

Rohrmaterial: Stahl

Länge Aufhängung: bis 1,0 m


 
 
05.01.230

Rohrbefestigung, DN50

wie vor beschrieben, jedoch DN 50


   
       
    10  Stck
 
 
Summe 05.01
 

Rohrleitungen und Zubehör


 
Summe 05
 

Wärmeverteilnetze


 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
06

Dämm- und Brandschutzarbeiten für Lüftungsleitungen und Lüftungskanäle

 
06.01

Wärmedämmung, Luftleitung, mit Blechmantel

 
 

Rohrdämmung, Mineralwolle

Wärmedämmung mit Blechmantel DIN 4140 an haus- und betriebstechnischen Anlagen, an Luftleitung, rund, im Gebäude, Mindestabstände nach DIN 4140 sind nicht eingehalten, Oberkante Dämmung über Gelände/Fußboden bis 3,5m, Dämmung aus Mineralwolle, AS-Qualität und silikonfrei, als Rohrschale, kaschiert mit Alufolie, Stöße abgeklebt.

Inklusive Form und Verbindungsstücke

Brandverhaltensklasse: A1 (DIN EN 13501-1)

Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(mk) DIN EN 12667

Dämmschichtdicke: 30 mm

Angebotenes Fabrikat/Typ:

Ergänzung 11 des Bieters
'....................................................'


Vom Bieter einzutragen.


 
 
06.01.240

Wärmedämmung Luftltg Gebäude Mineralwolle AS-Qualität mit

Blechmantel hydrophobiert Platte D

30mm

Wärmedämmung mit Blechmantel DIN 4140 an haus- und

betriebstechnischen Anlagen, an Luftleitung, rechteckig, Maße

DIN EN 1505, im Gebäude, keine ausreichende Konvektion

bzw. unzureichender Abstand zu Objekten, Dämmung aus

Mineralwolle, AS-Qualität und hydrophobiert, als Platte,

Dämmschichtdicke 30 mm, Brandverhaltensklasse DIN EN

13501-1 A1 (nichtbrennbar), Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/(mK)

bei 40 Grad C Mitteltemperatur DIN EN 12667, kaschiert mit

Alufolie, Arbeitshöhe des Montageortes bis 10 m über der

Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, die Vorhaltung

des Gerüsts für Arbeiten anderer AN wird gesondert vergütet.


   
       
    250  m²
 
 
Summe 06.01
 

Wärmedämmung, Luftleitung, mit Blechmantel


06.02

Wärmedämmung, 200% GEG, an Rohrleitungen, mit Blechmantel, im Freien

 
 

Rohrdämmung, Mineralwolle, 200% GEG, mit Blechmantel, im Freien

Wärmedämmung einschl. Ummantelung DIN 4140 an haus- und betriebstechnischen Anlagen, an Rohrleitungen, im Freien, Mindestabstände nach DIN 4140 sind nicht eingehalten, Oberkante Dämmung über Gelände/Fußboden bis 3,5m, Dämmung aus Mineralwolle, AS-Qualität und silikonfrei, als Rohrschale, kaschiert mit Alufolie, Ummantelung nichtprofiliertem Blech, Stahl, feuerverzinkt, Blechdicke 0,5mm, Überlappungen verschrauben und mit plastischem Dichtstoff abdichten.

Brandverhaltensklasse: A1 (DIN EN 13501-1)

Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(mk) DIN EN 12667

Angebotenes Fabrikat/Typ:

Ergänzung 11 des Bieters
'....................................................'


Vom Bieter einzutragen.


 
 
06.02.250

wie vor beschrieben, jedoch DN 50

wie vor beschrieben, jedoch

Rohrdimension: DN 50

Dämmschichtdicke: 120 mm


   
       
    22  lfdm
 
 

Bogen, Mineralwolle, 200% GEG, mit Blechmantel, im Freien

Bogen aus Mineralwolle, Wärmedämmung einschl. Ummantelung DIN 4140 an haus- und betriebstechnischen Anlagen, an Rohrleitungen, im Freien, Mindestabstände nach DIN 4140 sind nicht eingehalten, Oberkante Dämmung über Gelände/Fußboden bis 3,5m, Dämmung aus Mineralwolle, AS-Qualität und silikonfrei, als Rohrschale, kaschiert mit Alufolie, Ummantelung nichtprofiliertem Blech, Stahl, feuerverzinkt, Blechdicke 0,5mm, Überlappungen verschrauben und mit plastischem Dichtstoff abdichten.

Brandverhaltensklasse: A1 (DIN EN 13501-1)

Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(mk) DIN EN 12667


 
 
06.02.260

wie vor beschrieben, jedoch DN 50

wie vor beschrieben, jedoch

Rohrdimension: DN 50

Dämmschichtdicke: 120 mm


   
       
    16  Stck
 
 
Summe 06.02
 

Wärmedämmung, 200% GEG, an Rohrleitungen, mit Blechmantel, im Freien


 
Summe 06
 

Dämm- und Brandschutzarbeiten für Lüftungsleitungen und Lüftungskanäle


 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
07

Sonstige Leistungen

 
07.01

Befestigungen / Konstruktionen

 
 

C-Profilschiene

C-Profilschiene (Ankerschiene), aus verzinktem Stahl, für Stütz-, Hänge-, Trag- und Sonderbefestigung, der rechnerische Nachweis der Tragfähigkeit ist auf Verlangen vorzulegen.


 
 
07.01.270

C-Profilschiene, 30/30 mm

wie vor beschrieben, jedoch Profilbreite 30mm, Profiltiefe 30mm


   
       
    50  lfdm
 
 
07.01.280

C-Profilschiene, 40/40 mm

wie vor beschrieben, jedoch Profilbreite 40mm, Profiltiefe 40mm


   
       
    40  lfdm
 
 
07.01.290

Form-/Hohlprofilstahlkonstruktion, aus verzinktem Stahl

Form-/Hohlprofilstahlkonstruktion, aus verzinktem Stahl, für Stütz-, Hänge-, Trag-, und Sonderbefestigung, schallentkoppelt gelagert, der rechnerische Nachweis der Tragfähigkeit ist auf Verlangen vorzulegen.


   
       
    100  kg
 
 
Summe 07.01
 

Befestigungen / Konstruktionen


07.02

Sonstige Leistungen

 
 
07.02.300

Befüllung der Heizungsanlage mit entsalztem Wasser

Befüllung der Heizungsanlage mit entsalztem Wasser, Leitfähigkeit nach VDI 2035 Blatt 2 bis 50 myS/cm, einschl. Dosiermittel zur pH-Wert-Anhebung, Fließdruck 2 bar, Nachweis des zulässigen pH-Wertes im Anlagenwasser im Bereich von 8,2 bis 9,5, 8 bis 12 Wochen nach Inbetriebnahme VDI 2035 Blatt 2, einschl. Messprotokoll/Betriebsbuch VDI 2035 Blatt 1 und 2.


   
       
    1  m³
 
 
07.02.310

Dichtheitsprüfung Heizungsleitungen, je Strang

Dichtheitsprüfung von Heizungsleitungen, vor Ort, im eingebautem Zustand, Höhe über Gelände/Fußboden bis 3,5m, einschl. der Bereitstellung aller erforderlichen Geräte, Materialen, Fachpersonal und Prüfbericht, je Strangabschnitt einschl. Nasszelle. Die Gesamtdichtheitsprüfung ist eine Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet.


   
       
    2  Stck
 
 
07.02.320

Spülen Heizungsleitungen, je Strang

Spülen von Heizungsleitungen, vor Ort, im eingebautem Zustand, Höhe über Gelände/Fußboden bis 3,5m, einschl. der Bereitstellung aller erforderlichen Geräte, Materialen, Fachpersonal und Prüfbericht, je Strangabschnitt einschl. Nasszelle.


   
       
    2  Stck
 
 

Abnahmen und Koordination

Abnahmen und Koordination


 
 
07.02.330
*** Pauschalposition

Informationsaustausch

Information zur Gebäudeautomation vom AN der MSR

entgegennehmen und fortschreiben, die Informationen werden

mit den AN der beteiligten Leistungsbereiche abgestimmt und

bearbeitet nach Bauzeitenplan, die Informationsunterlagen

bestehen aus Grund- und Verfahrensflie?schemata,

Funktionsbeschreibungen und Funktionslisten DIN EN ISO

16484-3 sowie einem Übersichtsplan mit Standorten für

Bedienung, Informationsschwerpunkte, Schaltschränke und

Stationen der Automations- und Managementebene, für

raumlufttechnische Anlagen, die Abstimmung umfasst

Benutzeradress-System, Anlagenkonfiguration der

Gebäudeautomation, betriebstechnische Daten und Funktionen

der Anlagenbauteile, Messorte und Anordnung der

Messwertgeber, Funktionen, Parameter und Einstellwerte,

Bildschirmdarstellungen, Art und Text der Stör- und

Fehlermeldungen, Schnittstellenprotokoll und projektspezifische Daten, Wartungsintervalle, Informationen für die GA-

Managementebene, Verknüpfungen/Kopplungen mit Anlagen

und Automationsebenen anderer AN, Anschlussbedingungen

von AN anderer Gewerke,

die Abstimmung wird von allen Beteiligten bestätigt.


   
       
    1  psch
 
 
07.02.340
*** Pauschalposition

Elektrische Anschlüsse

Elektrische Anschlüsse
Sämtliche in diesem LV enthaltenen elektrische Geräte wie Schaltschränke, Motoren, Pumpen, Gebläse, Fühler, etc.
werden vom Auftragnehmer elektrisch angeklemmt.
Die Verkabelung erfolgt durch den Elektrounternehmer.
Diesbezügliche Informationen hinsichtlich der erforderlichen Verkabelung sind durch den AN rechtzeitig in Form von Kabellisten an das Elektrounternehmen und an die Bauleitung zu übergeben.


   
       
    1  psch
 
 
Summe 07.02
 

Sonstige Leistungen


07.03

Regiearbeiten / Unvorhergesehenes

 
 

Hinweis

Hinweis

Für Arbeiten, die im Leistungsverzeichnis nicht erfaßt werden

konnten, sowie für unvorhergesehene Arbeiten, gelangen

nachstehende Stundensätze einschl. sämtlicher Aufwendungen, wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebunde- und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn zur Verrechnung.

Regiestunden müssen vor der Ausführung, durch die

Bauleitung, beauftragt und genehmigt werden und sind

unverzüglich nach Erledigung der Arbeiten der Bauleitung zur

Unterschrift vorzulegen. Nicht unterschriebene Stundenlohnzettel haben keine Gültigkeit.

Die Unterschrift unter Stundenlohnzettel gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Der Regiezettel bleibt der Prüfung vorbehalten, ob es sich bei den Leistungen um Stundenlohn oder Vertragsarbeiten handelt.

Die Stundensätze gelten unabhängig von der Anzahl der

abgerechneten Stunden für die normale, tarifliche Arbeitszeit

und sind unter Beachtung der preislichen Verordnung zu

ermitteln.

Stundenlohnarbeiten sind in Form von exakt dokumentierten

Stundenlohnberichten am Tag der Ausführung der Bauleitung

zur Prüfung und Unterzeichnung vorzulegen.

Diese Regiearbeiten stellen eine Preisvereinbarung dar. Der AN

hat jedoch keinen Anspruch auf Ausführung dieser Leistungen

oder anderer Leistungen dieses Umfanges.


 
 
07.03.350

Meister bzw. Obermonteur

wie vor beschrieben, jedoch Meister bzw. Obermonteur


   
       
    20  h
 
 
07.03.360

Monteur

wie vor beschrieben, jedoch Monteur


   
       
    20  h
 
 
07.03.370

Auszubildene und Helfer

wie vor beschrieben, jedoch Auszubildene und Helfer


   
       
    20  h
 
 
07.03.380

Elektriker

wie vor beschrieben, jedoch Elektriker


   
       
    20  h
 
 
Summe 07.03
 

Regiearbeiten / Unvorhergesehenes


07.04

Bestandsunterlagen / Wartung

 
 

Bestandsunterlagen

Bestandsunterlagen


 
 
07.04.390

Inbetriebnahme Lüftungsgerät

Inbetriebnahme

- Inbetriebnahme von einem Lüftungsgerät

- inkl. Fahrtkosten innerhalb Deutschland auf dem

Festland

- Einmalige Einweisung des Betreibers

- Einstellen der Sollwerte gemäß Kundenwunsch,

Temperatur, Temperaturregelung, Drehzahlregelung

Ventilatoren Erweiterter Betrieb, Filteralarm,

Kühlmodus, Kälterückgewinnung,

freie Nachtkühlung, Feueralarm, Zeitprogramme,

etc..

- Überprüfen der programmierten Funktionen

Frostschutz,Feueralarm, Klappenansteuerung etc.

- Ausgefülltes Inbetriebnahmeprotokoll sowie die

eingestellten Parameter im VTC-File


   
       
    2  Stck
 
 
07.04.400

Bestands- und Übergabeunterlagen

Erstellung der Bestands- und Übergabeunterlagen sowie

Bestandspläne entsprechend VOB/C DIN 18380 sowie VDI 6026 und Ausführungsbeschreibung und der WBVB´s in

den Vergabeunterlagen, in EDV-gerechter Form mit

Eintragungen aller technischen Angaben/Daten,

3Einstellwerte und Typenangaben

Für die Dokumentation sind folgende EDV-Standards zu

verwenden:

Pläne: AutoCAD 2010 - DWG/ DXF

Textdokumente: Word 2003 oder höher bzw. als pdf

Tabellen: Excel 2003 oder höher

Datenbank: Access 2003 oder höher

Die Angaben über Einbauten müssen folgende

Informationen enthalten:

1. Fabrikat / Typ

2. Technische Daten/Einstellungen Soll-Istwerte

3. Einbauort (Raumbezeichnung)

4. Angaben über Wartungsintervalle

5. Wichtige Bedienungshinweise (bei Bedarf)

6. Sonstige Besonderheiten

Vorgenannte Daten sind in Form einer Tabelle (EXCEL)

zu erstellen .

Die exakte Beschreibung für den Umfang

der Bestands- und Übergabeunterlagen

finden Sie in den WBVBs der Vergabestelle.


   
       
    1  Stck
 
 
Summe 07.04
 

Bestandsunterlagen / Wartung


 
Summe 07
 

Sonstige Leistungen


 
 

Zusammenstellung

Projekt: München Dach- und Fassadeninstandsetzung
LV: 10 Los 10 Lüftung (VMS 20157949)
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
01

Baustelleneinrichtung

 
 
Summe 01
 

Baustelleneinrichtung


 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
02

Abbruch und Entsorgung

 
 
Summe 02
 

Abbruch und Entsorgung


 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
03

Lüftungskanäle und Formteile

 
03.01

Lüftungskanäle, eckig, Stahl verzinkt

 
 
Summe 03
 

Lüftungskanäle und Formteile


 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
04

Schalldämpfung und Zubehör

 
04.01

Schalldämpfer, eckig

 
 
Summe 04
 

Schalldämpfung und Zubehör


 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
05

Wärmeverteilnetze

 
05.01

Rohrleitungen und Zubehör

 
 
Summe 05
 

Wärmeverteilnetze


 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
06

Dämm- und Brandschutzarbeiten für Lüftungsleitungen und Lüftungskanäle

 
06.01

Wärmedämmung, Luftleitung, mit Blechmantel

 
06.02

Wärmedämmung, 200% GEG, an Rohrleitungen, mit Blechmantel, im Freien

 
 
Summe 06
 

Dämm- und Brandschutzarbeiten für Lüftungsleitungen und Lüftungskanäle


 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
07

Sonstige Leistungen

 
07.01

Befestigungen / Konstruktionen

 
07.02

Sonstige Leistungen

 
07.03

Regiearbeiten / Unvorhergesehenes

 
07.04

Bestandsunterlagen / Wartung

 
 
Summe 07
 

Sonstige Leistungen


 
           
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
LV
10
 
01

Baustelleneinrichtung

 
02

Abbruch und Entsorgung

 
03

Lüftungskanäle und Formteile

 
04

Schalldämpfung und Zubehör

 
05

Wärmeverteilnetze

 
06

Dämm- und Brandschutzarbeiten für Lüftungsleitungen und Lüftungskanäle

 
07

Sonstige Leistungen

 
  LV  Los 10 Lüftung (VMS 20157949)