Die Agentur für Media & Kooperationen (AN) berät als fachkundiger und unabhängiger Berater die Werbetreibende Techniker Krankenkasse (TK) bei der Entwicklung und Durchführung ihrer Werbung mit dem Ziel, wirksame Werbemaßnahmen und optimale Werbeplatzierungen für die TK zu realisieren. Der AN entwickelt entsprechende Mediastrategien und darauf beruhende Mediapläne und setzt diese für die TK um.
Der Auftrag umfasst als Regelleistung die strategische, konzeptionelle sowie technische Beratung, die Planung, den Einkauf und die Umsetzung, das Tracking, die Analyse und das Reporting sowie die Markt- und Mediaanalyse für alle Mediamaßnahmen und für werbliche Kooperationen. Darüber hinaus können auch projektbezogenen Leistungen z.B. Datenanalysen und Werbewirkungsanalysen zu leisten sein. Das geschätzte und das maximale Auftragsvolumen (Agenturhonorar sowie Kosten für Leistungen von Medienunternehmen, technischen Diensteanbietern, Kooperationspartnern und sonstigen Dritten) können dem Vertrag und der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Unternehmenszentrale der TK und Standort(e) des AN
Gesamtpunktzahl Angebotspreis: 5
Gesamtpunktzahl Einkaufskonditionen: 45
Gesamtpunktzahl Arbeitsprobe: 40
Gesamtpunktzahl Präsentation: 10
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.