Die TK-Unternehmenskommunikation erstellt regelmäßige zentrale Reportings der Medienresonanz für das gesamte Unternehmen. Zusätzlich führt die TK je nach Bedarf weitere Analysen der Medienresonanz durch. Die TK nutzt die Ergebnisse, Dashboards und Daten-Exporte aus dem Internetportal des Auftragnehmers für ihre eigenen Analysen und Reportings zum Zweck der Steuerung und des Controllings ihrer externen Medienarbeit. Die aufbereiteten Ergebnisse der Medienresonanz werden im TK-Intranet allen TK-Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt.
Der Auftragnehmer beobachtet für die TK ein definiertes Medienpanel und stellt die Ergebnisse der TK in einer passwortgeschützten, integrierten, webbasierten und mit unterschiedlichen Zugriffsrechten definierbaren Online-Plattform als "Software as a Service" zur Verfügung und analysiert die Treffer nach vorgegebenen Kriterien.
Die zu erbringende Leistung teilt sich in 2 Leistungsabschnitte. Einen aktiven Leistungsabschnitt von 48 Monaten und einem passiven Leistungsabschnitt von weiteren 12 Monaten.
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor Beginn der Leistungserbringung aus einem nicht der TK zuzurechnenden Grund ausfällt, behält sich die TK vor, den Auftrag den übrigen Bietern in der Reihenfolge, die der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gem. Ziff. 10 dieser Bewerbungsbedingungen zugrunde liegt, auf der Grundlage ihres jeweiligen Angebots anzutragen.
Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Sämtliche Eignungskriterien sind den Vergabeunterlagen in Anlage E1 zu unternehmen:https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRY6RK/de/documents/filledByCompany/26-09090_E1_Eignung.docx
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.