Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung (zwei Mengenlose an jeweils einen Auftragnehmer oder ggf. beide Mengenlose an einen Auftragnehmer, s.u.) ist die Überlassung von Arbeitnehmern durch den oder die AN an die TK auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG) in der jeweils aktuellen Fassung.
Es handelt sich um folgende Arbeitnehmerprofile:
-Junior Software Entwickler:in Android
-Senior Software Entwickler:in Android
-Junior Software Entwickler:in iOS
-Senior Software Entwickler:in iOS
-Senior Software Entwickler:in Kotlin Multiplatform
-Engineer DevOps
-Senior Software Entwickler:in Java Backend
-UX-/UI-Designer:in
-Fachexpert:in TI-Anwendungen im Gesundheitswesen
-Testkoordinator
Details zu diesen Anforderungsprofilen sind der Anlage L2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage V2).
Die Gesamtleistung der unter diese Rahmenvereinbarung fallenden Arbeitnehmerüberlassungen ist in zwei Mengenlose aufgeteilt:
"Unterstützungsleistungen ePA App ANÜ" mit einer Mindestabnahme von 2.500 Personentagen je Los."
Es besteht darüber hinaus keine Abnahmeverpflichtung für die TK.
Die Rahmenvereinbarung ist befristet und beginnt mit Zuschlag; sie endet mit Ablauf von 48 Monaten.
Unabhängig davon endet diese Rahmenvereinbarung jedoch vorzeitig bei Erreichen der Höchstmenge von insgesamt 22.700 Personentagen - je Mengenlos 11.350 Personentage.
Die Rahmenvereinbarung kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 6 Monaten ordentlich zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, erstmalig zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten.
Dieses Auftragsvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ohne Verlängerungsoptionen und ohne deren automatische Verlängerung.