Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Gestaltung von Print- und Nonprintmedien der Techniker Krankenkasse (TK).
Der Leistungsgegenstand umfasst die Neuerstellung und/oder Anpassung (Adaption) von Print- und Nonprintmedien der TK. Die von der TK entwickelten und gestalteten Medien werden im Bereich Print- und Nonprint vorrangig für zielgruppenspezifische Aktionen produziert. Der Auftragnehmer setzt je nach Einzelauftrag insbesondere nachfolgende Aufgaben für die TK um:
- Konzeption und Kreation im engeren Sinne, d. h. die Entwicklung von neuen Ideen und kreativen Ansätzen für die Gestaltung und Realisierung von Print- und Nonprintmedien- Texterstellung/-überarbeitung- Grafische Gestaltung und Reinzeichnung- Infografiken und Erstellung von PowerPoint-Präsentationen- Illustrationen- Bildrecherchen
Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 120% des Angebotsvergleichspreis zzgl. der Fremdkosten i.H.v. 300.000 EUR inkl. USt. für die maximale Vertragslaufzeit gemäß Preisblatt des Zuschlagsempfängers.
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor Beginn der Leistungserbringung aus einem nicht der TK zuzurechnenden Grund ausfällt, behält sich die TK vor, den Auftrag den übrigen Bietern in der Reihenfolge, die der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gem. Ziff. 10 dieser Bewerbungsbedingungen zugrunde liegt, auf der Grundlage ihres jeweiligen Angebots anzutragen.
Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Ziff. 1 der Anlagen E1a/E1b (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie Mitarbeiterzahlen)
https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRY6Y4/de/documents/filledByCompany/E1a_Eignung_TNA_Auswahl.docx
https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRY6Y4/de/documents/filledByCompany/E1b_Eigenerklaerung_zur_Eignung.docx
Ziff. 2 der Anlagen E1a/E1b (Dauer der Geschäftstätigkeit)
Ziff. 3 der Anlagen E1a/E1b (Agenturprofil)
Ziff. 4 der Anlagen E1a/E1b (Berufliche Qualifikation und Erfahrung)
Ziff. 5.1. der Anlagen E1a/E1b (Referenz Konzeption und Gestaltung einer mehrseitigen Broschüre)
Ziff. 5.2. der Anlagen E1a/E1b (Referenz Konzeption und Gestaltung eines Corporate Design Style Guides)
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.