1. Der Bewerber verfügt über mindestens zwei IT-Architekten.
Der Nachweis erfolgt über die Einreichung jeweils eines Mitarbeiterprofiles, aus dem die Qualifikation als Architekt hervorgeht.
2. Der Bewerber verfügt über mindestens drei Consultants.
Der Nachweis erfolgt über die Einreichung jeweils eines Mitarbeiterprofiles, aus dem die Qualifikation als Consultant hervorgeht.
Auswahlkriterien
a) iSAQB(R) CPSA Zertifizierung (1 Punkt)
Sofern für zwei Architekten einschlägige Qualifikationen im Bereich Softwarearchitektur nachgewiesen werden, erhält der Bewerber einen Punkt.
Als Referenzstandard dient die Zertifizierung "iSAQB(R) Certified Professional for Software Architecture - Foundation Level (CPSA F)" oder eine gleichwertige Qualifikation im Bereich Softwarearchitektur.
Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter durch geeignete Unterlagen (z. B. Zertifikatsbeschreibung, Curriculum, vergleichbare Dokumente) darzulegen.
Der Nachweis erfolgt durch Einreichung der genannten Qualifikation (Zertifikatskopie oder gleichwertiger Nachweis). Bei Geltendmachung einer gleichwertigen Qualifikation sind zusätzlich kurze Angaben zur inhaltlichen Vergleichbarkeit (max. 1/2 Seite pro Person) beizufügen.
b) CNCF / Linux Foundation Zertifizierung (CKA oder CKAD) (1 Punkt)
Sofern für zwei Consultants einschlägige Qualifikationen im Bereich Cloud native Kubernetes Administration bzw. Anwendungsentwicklung nachgewiesen werden, erhält der Bewerber einen Punkt.
Als Referenzstandard dienen die Zertifizierungen
- "Certified Kubernetes Administrator (CKA)" oder
- "Certified Kubernetes Application Developer (CKAD)"
der CNCF/Linux Foundation oder eine gleichwertige Qualifikation im Bereich Kubernetes.
Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter durch geeignete Unterlagen (z. B. Zertifikatsbeschreibung, Curriculum, vergleichbare Dokumente) darzulegen.
Der Nachweis erfolgt durch Einreichung der genannten Qualifikation (Zertifikatskopie oder gleichwertiger Nachweis) für die vorgesehenen Consultants.
Bei Geltendmachung einer gleichwertigen Qualifikation sind zusätzlich kurze Angaben zur inhaltlichen Vergleichbarkeit (max. 1/2 Seite pro Person) beizufügen.
c) weitere Mitarbeiter (1 Punkt insgesamt)
Der Bewerber verfügt über mindestens drei weitere Architekten und sechs weitere Consultants.
Der Nachweis erfolgt über die Einreichung einer entsprechenden Anzahl von Mitarbeiterprofilen, aus denen jeweils die Qualifikation als Architekt bzw. als Consultant hervorgeht.