Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor Beginn der Leistungserbringung aus einem nicht der TK zuzurechnenden Grund ausfällt, behält sich die TK vor, den Auftrag den übrigen Bietern in der Reihenfolge, die der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gem. Ziff. 10 dieser Bewerbungsbedingungen zugrunde liegt, auf der Grundlage ihres jeweiligen Angebots anzutragen.
Hinweis zur Wertung der Teilnahmeanträge und zur Festlegung des Bieterkreises:
Die Ausführungen zu den Eignungskriterien in dieser Bekanntmachung wird an dieser Stelle ergänzt.
Die TK fordert maximal fünf Bieter zur Angebotsabgabe auf. Sollten weniger als fünf Bieter geeignet sein, so kann die TK auch weniger als fünf Bieter zur Angebotsabgabe auffordern. Sollten mehr als fünf Bieter geeignet sein, erfolgt die Auswahl der fünf geeignetsten Bieter wie folgt:
Von der TK werden für die Auswahl der Bieter maximal zwei Referenzen bewertet. Werden mehr als zwei Referenzen eingereicht, werden die vom Bieter zuerst genannten Referenzen (= die Referenzen mit den Nr. 1 bis 2) bewertet.
Referenzen, die die genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden gar nicht gewertet.
Es ist aber mindestens eine Referenz einzureichen, die die genannten Mindestanforderungen (s.o.) erfüllt.
Die Prüfung der Teilnahmeanträge vollzieht sich in einem 3-stufigen Verfahren:
1.) Stufe:
Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Die TK behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen nach § 56 VgV nachzufordern. Eine Nachforderung mit dem Ziel, Referenzen, die nicht den Mindestanforderungen entsprechen, durch wertbare Referenzen zu ersetzen, findet nicht statt.
2.) Stufe:
Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen erfüllt.
3.) Stufe:
Überschreitet die Anzahl geeigneter Bieter/Bietergemeinschaften die Anzahl der Bieter/Bietergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bieterkreis zu reduzieren.
Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben der Bieter in dieser Anlage E1 zur verfügbaren Ausstattung für die Ausführung des Auftrags und zur Referenzlage.
Es werden diejenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt, die anhand ihrer Referenzangaben nachweisen können, im Vergleich zu ihren Mitbewerbern über eine noch größere Leistungsfähigkeit und Erfahrung mit der Durchführung von Leistungen zu haben, die mit den zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang möglichst vergleichbar sind.