Steuerblätter zur Digitalisierung der TK-Eingangspost.Die von TK-Mitarbeitenden für das Scannen aufbereitete Eingangspost wird mittels entsprechend typisierten Papier-Trennblättern mit Barcode und farbigem Rand - im Folgenden "Steuerblätter" genannt - nach führendem Dokument, sonstigem Dokument sowie Anlagen separiert und anschließend digitalisiert. Die Leistung des Auftragsnehmers besteht im Druck und in der Lieferung dieser Steuerblätter (Format A4). Des Weiteren gehört zum Leistungsgegenstand die Erstellung der jeweiligen Druckdatei.Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Für die Digitalisierung der Eingangspost benötigt die TK für die max. Dauer der Vertragslaufzeit von 4 Jahren voraussichtlich folgende Mengen an Steuerblättern:- 36,0 Mio. Steuerblätter "Führendes Dokument"- 4,0 Mio. Steuerblätter "Sonstiges Dokument"- 12,0 Mio. Steuerblätter "Anlagen"Die Mengenangaben zeigen den geschätzten Bedarf der TK, ohne dass hiermit eine Abrufverpflichtung in entsprechender Höhe begründet wird. Maßgebend sind allein die Einzelabrufe.Die Höchstmenge, die über diesen Rahmenvertrag abgerufen werden kann, beträgt 62,4 Mio. Steuerblätter.Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Lieferungen erfolgen in Hamburg und München.
geforderte Konzepte und Teststellung
Angebotsvergleichspreis brutto
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.