Service- und Supportverlängerung für 1 Jahr
Der Service sowie der Support werden um ein weiteres Jahr verlängert, um den Interimszeitraum bis zum Abschluss der neuen Ausschreibung abzudecken. Den bestehenden Service und den bestehenden Support kann aktuell nur der derzeitige Auftragnehmer erbringen.
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.