Die Agentur für Media & Kooperationen (AN) berät als fachkundiger und unabhängiger Berater die Werbetreibende Techniker Krankenkasse (TK) bei der Entwicklung und Durchführung ihrer Werbung mit dem Ziel, wirksame Werbemaßnahmen und optimale Werbeplatzierungen für die TK zu realisieren. Der AN entwickelt entsprechende Mediastrategien und darauf beruhende Mediapläne und setzt diese für die TK um.
Der Auftrag umfasst als Regelleistung die strategische, konzeptionelle sowie technische Beratung, die Planung, den Einkauf und die Umsetzung, das Tracking, die Analyse und das Reporting sowie die Markt- und Mediaanalyse für alle Mediamaßnahmen und für werbliche Kooperationen. Darüber hinaus können auch projektbezogenen Leistungen z.B. Datenanalysen und Werbewirkungsanalysen zu leisten sein. Das geschätzte und das maximale Auftragsvolumen (Agenturhonorar sowie Kosten für Leistungen von Medienunternehmen, technischen Diensteanbietern, Kooperationspartnern und sonstigen Dritten) können dem Vertrag und der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Unternehmenszentrale der TK und Standort(e) des AN
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für den Fall, dass der AN vor Beginn der Leistungserbringung aus einem nicht der TK zuzurechnenden Grund ausfällt, behält sich die TK vor, den Auftrag den übrigen Bietern in der Reihenfolge, die der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots zugrunde liegt, auf der Grundlage ihres jeweiligen Angebots anzutragen.
Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Ziff. 1 der Anlage E1: Agenturprofil
https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR7Thttps://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRYR7T/de/documents/filledByCompany/25-08251_E1_Eignung.docxhttps://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRYR7T/de/documents/filledByCompany/25-08251_W_Auswahlkriterien.pdf
Ziff. 1a der Anlage E1: Sicherheitskonzept und ISMS für Dashboard
Ziff. 2 der Anlage E1: Brutto-Billings
Ziff. 3 der Anlage E1: Etats
Ziff. 4 der Anlage E1: Team Media und Kooperationen
Ziff. 5 der Anlage E1: Referenz "Crossmediale Imagekampagne"
Ziff. 6 der Anlage E1: Referenz "Kooperation"
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.