Gegenstand dieses Rahmenvertrags ist es, nach Maßgabe von durch die TK erteilten Einzelaufträgen die Konzeption, Gestaltung, Produktion und Umsetzung der Content-Marketing-Aktivitäten der TK vorzunehmen. Die Leistung wird durch die AN im Zusammenspiel mit fachlichem Input und Beratung nach den Vorgaben der TK erbracht.
Die Aufgaben der AN beinhalten in erste Linie die Konzeption und Erstellung von markenförderndem Content für die Online- und Printmedien der TK sowie die Weiterentwicklung und Betreuung der Kommunikation und Darstellung der TK in den sozialen Medien. Dazu gehören auch die Unterstützung der TK in strategischen und operativen Fragestellungen sowie bei der Weiterentwicklung und der Ausweitung der bestehenden oder neu zu erstellenden Unternehmenspräsenzen der TK.
Weiterhin muss die AN die TK bei der technischen, redaktionellen und multimedialen Implementierung der entsprechenden Inhalte beraten und unterstützen. Dazu gehört die Durchführung von Aufgaben in den Bereichen Consulting, Kreation, Konzeption, Projektmanagement, Programmierung, Grafik/Design, 2D/3D Animation, Text/Redaktion, Audioproduktion und Videoproduktion.
Zu den Aufgaben der AN zählen auch das Projekt-Management sowie die Konzeption und Entwicklung von Content-Marketing-Kampagnen. Ferner ist die AN auch für Trendscouting, die Durchführung von Workshops und Schulungen sowie für Influencer:innen-Marketing zuständig.Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) der über diesen Rahmenvertrag abrufbaren vertragsgegenständlichen Leistungen beträgt 24.558.400,- EUR inkl. USt.
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor Beginn der Leistungserbringung aus einem nicht der TK zuzurechnenden Grund ausfällt, behält sich die TK vor, den Auftrag den übrigen Bietern in der Reihenfolge, die der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gem. Ziff. 10 dieser Bewerbungsbedingungen zugrunde liegt, auf der Grundlage ihres jeweiligen Angebots anzutragen.
Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Ziff. 1 der Anlage E1a
https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR7Whttps://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRYR7W/de/documents/filledByCompany/25-08252_E1a_Eignungs_Auswahlkriterien.pdfhttps://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRYR7W/de/documents/filledByCompany/25-08252_W_AuswahlkriterienTNW.pdf
Ziff. 2 der Anlage E1a: Eigenerklärung zur Geschäftstätigkeit
Ziff. 3 der Anlage E1a: Kunden Etats
Ziff. 4 der Anlage E1a: Konkurrenzmandate
Ziff. 5 der Anlage E1a: Agenturprofil und personelle Ausstattung
Ziff. 6 der Anlage E1a: Teamaufstellung
Ziff. 7 der Anlage E1a: Referenz Influencer:innen-Kampagne
Ziff. 8 der Anlage E1a: Referenz Low-Interest
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.