Verfahrensangaben

Rahmenvertrag Einwegbatterien für Sprachprozessoren von Cochlea-Implantaten // Bek...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Techniker Krankenkasse
992-80116-93
Bramfelder Str. 140
22305
Hamburg
Deutschland
DE600
DZ EM, F 02.10a
DZEM@tk.de
+49 4069094-040

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Sämtliche an dem Verfahren beteiligte Krankenkassen stammen aus der BRD.

Weiterer Auftraggeber

HEK - Hanseatische Krankenkasse
993-80303-38
Wandsbeker Zollstraße 86-90
22041
Hamburg
Deutschland
DE600
dzem@tk.de
+49 4069094-040

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
Gesundheit
Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, KaiserFriedrich-Straße 16, Bonn, 53113, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
- KEINE ANGABE -
12345
Bonn bzw. örtl. zust. Sozialgericht
Deutschland
DE600
adressedeszustaendigensozialgerichtsoderdervergabekammerndesbundes@xyz.de
+00 000000-00

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

31440000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Krankenkassen TK und die HEK verfolgen das Ziel, mit allen
geeigneten Unternehmen Verträge über die Versorgung der Versicherten mit Einwegbatterien für Sprachprozessoren
von Cochlea-Implantaten zu einheitlichen Konditionen zu schließen. Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt; es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Der Vertrag
startet frühestens zum 01.09.2025 (Versorgungsstart), maßgeblich ist das Versanddatum bzw. der Tag der Abgabe im Ladengeschäft. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Verfahrens jederzeit möglich. Mit allen interessierten Unternehmen, die die Vertragsbedingungen sowie die Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit erfüllen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die gemachten Angaben zur Bindefrist sind vorliegend nicht relevant und ausschließlich den zwingenden Vorgaben des Formulars geschuldet. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.

Es wird auf die ursprüngliche Bekanntmachung im TED verweisen:

https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/361625-2025

Die Vertragspartner des vorliegenden Verfahrens können unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.tk.de/service/app/2003358/hilfsmittelsuche/suche.app

Hier bitte "Weitere" auswählen und an in das Suchfeld "Batterien" oder "CI-Batterien" eingeben.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Krankenkassen TK und die HEK verfolgen das Ziel, mit allen
geeigneten Unternehmen Verträge über die Versorgung der Versicherten mit Einwegbatterien für Sprachprozessoren
von Cochlea-Implantaten zu einheitlichen Konditionen zu schließen. Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt; es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu.

Umfang der Auftragsvergabe

1,00
EUR
1,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbegrenzt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE600

BUNDESWEIT

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Mit allen interessierten Unternehmen, die die Vertragsbedingungen sowie die Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit erfüllen, erfolgt ein Vertragsschluss.

Zuschlagskriterium

Kosten

Mit allen interessierten Unternehmen, die die Vertragsbedingungen sowie die Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit erfüllen, erfolgt ein Vertragsschluss.

1
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Mit allen interessierten Unternehmen, die die Vertragsbedingungen sowie die Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit erfüllen, erfolgt ein Vertragsschluss. Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden allen Leistungserbringern zur Verfügung gestellt, die eine Versorgung der Versicherten mit Einwegbatterien für Sprachprozessoren für Cochlea-Implantate erbringen können. Die
vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten Unternehmen erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" und die Angabe der Zuschlagskriterien sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die Kommunikation zu diesem Verfahren erfolgt ausschließlich über die genannte E-Mail-Adresse
und den Kommunikationsbereich im verfahrensspezifischen Raum der eVergabeLösung der TK. Die aufgeführten Telefonnummern haben keine Funktion.

Die Vertragspartner des vorliegenden Verfahrens können unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.tk.de/service/app/2003358/hilfsmittelsuche/suche.app

Hier bitte "Weitere" auswählen und an in das Suchfeld "Batterien" oder "CI-Batterien" eingeben.

Die Angaben zum Datum der Auswahl des Gewinners und dem Datum des Vertragsschlusses sind vorliegend irrelevant. Ein Vertragsschluss ist weiterhin jederzeit unter Einhaltung der in der ursprünglichen TED-Bekanntmachung (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/361625-2025) angegebenen Voraussetzungen möglich.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU)
bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
dieses Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Die Vergabekammern des Bundes sind für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Nur wenn das
Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den
§§ 160 ff. GWB eröffnet. Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird, sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung der Auftraggeberinnen handelt es sich jedoch vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene NUTS-Code unter "Zuständige
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern und ist nicht zu beachten.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

361625-2025

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Vertragspartner des vorliegenden Verfahrens können unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.tk.de/service/app/2003358/hilfsmittelsuche/suche.app

Hier bitte "Weitere" auswählen und an in das Suchfeld "Batterien" oder "CI-Batterien" eingeben.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Sämtliche Vertragspartner können dem unten angegebene Link entnommen werden.
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Unter dem unten genannten Link bitte "Weitere" auswählen und an in das Suchfeld "Batterien" oder "CI-Batterien" eingeben. Dann werden die Vertragspartner des Verfahrens angezeigt.
- KEINE ANGABE -
Großunternehmen
12345
siehe unter dem Link beim jeweiligen Vertragspartner
Deutschland
DE600
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

01.09.2025
01.09.2025

Angaben zum Wert des Auftrags

1,00
EUR

Angaben zum Angebot

12345
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung