Der Auftragnehmer (AN) versorgt die ihm von der Techniker Krankenkasse (TK) im Rahmen des Vertrages genannten Abnahmestellen bedarfsdeckend mit elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) in Form einer Vollstromversorgung mit Netznutzung.
Je nach Bedarf der Abnahmestelle erbringt der AN die jeweilige Versorgung in Mittelspannung oder in Niederspannung mit Leistungsmessung, ggf. auch unter Einsatz eines intelligenten Messsystems (IMS), bzw. in Niederspannung ohne Leistungsmessung.
Der AN hat darüber hinaus alle weiteren Dienstleistungen zu erbringen, die im Zusammenhang mit der Vollstrombelieferung mit separater Netznutzung stehen. Dazu gehören insbesondere die folgenden Leistungen:
- das Netzmanagement (An-, Um- und Abmeldung, Abrechnung der Netzentgelte, Fahrpläne)
- der Messstellenbetrieb
- die Abrechnung
- das Energiedatenmanagement
- das Kundenmanagement
- das Risikomanagement
- das Bilanzkreismanagement / Bilanzausgleich.
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.