Gegenstand der Ausschreibung ist die Verlängerung des Pflegevertrags.
Das Zuschlagskriterium ist der Preis.Der Preis wird auf Grundlage des Angebotsvergleichspreises gemäß Anlage "Preisblatt" (abzüglich Skonto, soweit angeboten und wertbar) bewertet. Es wird auf ein wirtschaftliches Angebot der Zuschlag erteilt.
Von der Veröffentlichung des Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge ohne MwSt. und dem Wert des bezuschlagten Angebots ohne MwSt. wird wegen des besonderen geschäftlichen Interesses der Zuschlagsempfänger abgesehen; vgl. § 29 Abs. 6 Nr. 3.
Aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten kann der Vertrag nur mit dem Hersteller geschlossen werden.
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.