Der Auftragnehmer (AN) unterstützt den Geschäftsbereich Versorgungssteuerung.
Der Auftragnehmer (AN) unterstützt den Geschäftsbereich Versorgungssteuerung und die mit ihm prozessual verbundenen Geschäftsbereiche insbesondere bei der strategischen Ausrichtung, der Operationalisierung des Betriebsmodells VS.
Einmalige Verlängerungsmöglichkeit: 12 Monate
Preis
Qualität
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.