Schadensregulierung im Ausland
Die TK ist gesetzlich verpflichtet, gem. § 116 SGB X übergegangene Schadenersatzansprüche zu verfolgen. Eine Vielzahl von Schadenfällen ereignen sich im Ausland und/oder haben einen Anspruchsgegner, welcher seinen Wohnsitz im Ausland hat.
Der Auftragnehmer unterstützt die TK weltweit bei der Ermittlung, Prüfung und Durchsetzung dieser Ansprüche (gerichtlich und außergerichtlich). Sein Netzwerk soll dafür möglichst flächendeckend verfügbar sein.
Unterstützung bei der Ermittlung, Prüfung und Regressführung der internationalen Schadensregulierung und Abwicklung (gerichtlich und außergerichtlich) insbesondere auch außerhalb der Bundesrepublik. Die Dienstleistungen werden weltweit auf Anfrage erbracht.
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor Beginn der Leistungserbringung aus einem nicht derTK zuzurechnenden Grund ausfällt, behält sich die TK vor, den Auftrag den übrigen Bietern in der Reihenfolge, die der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gem. Ziff. 10 dieser Bewerbungsbedingungen zugrunde liegt, auf der Grundlage ihres jeweiligen Angebots anzutragen.
Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRYRT8/de/documents/filledByCompany/25-08591_Eigenerklaerung zur Eignung.docx
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.