Zum Nachweis der Eignung sind die unten genannten Erklärungen abzugeben. Der Nachweis erfolgt grundsätzlich in Form einer Eigenerklärung. Darüber hinausgehend einzureichende Nachweise werden gesondert aufgeführt.
a) Für den Fall der Eignungsleihe bzw. der Beteiligung als Bietergemeinschaft) hat der Bieter/Bewerber bzw. der Vertreter der Bieter-/Bewerbergemeinschaft die geforderten Angaben für alle Beteiligten gemeinsam abzugeben. Dabei ist stets kenntlich zu machen, welche Eignungsanforderung von welchem Unternehmen erfüllt wird (ggf. auch in zusätzlich einzureichenden Nachweisen). Tabellen sind nach Bedarf zu duplizieren (copy-and-paste) und das betreffende Unternehmen ist in der hierfür vorgesehenen Rubrik "Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Drittunternehmen" eindeutig zu benennen.
b) Für den Fall der Einbindung bloßer Unterauftragnehmer hat der Bieter/Bewerber bzw. der Vertreter der Bieter-/Bewerbergemeinschaft die geforderten Angaben je Nachunternehmer in einer vervielfachten Kopie dieser Anlage abzugeben, jedoch nur in Bezug auf die von dem Unterauftragnehmer zu erbringenden wesentlichen Leistungsanteile.
Die Angaben müssen insgesamt schlüssig und nachvollziehbar erkennen lassen, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung in der Lage ist. Die TK wird die gemachten Eigenangaben ggf. anhand zugänglicher Quellen überprüfen.
1. Eigenerklärung über den Kundenbestand im Krankenzusatzversicherungsgeschäft
Eigenerklärung zum Kundenbestand im Krankenzusatzversicherungsgeschäft. Stichtag ist der Ablauf der Angebotsfrist. Mindestanforderung ist ein Bestand von 500.000 Kunden mit Krankenzusatzversicherungen in Deutschland.
2. Eigenerklärung über die Bestandsentwicklung im Zusatzversicherungsgeschäft im Bereich Auslandsreisekrankenversicherung und Zahnzusatzversicherung
Eigenerklärung zur Bestandsentwicklung im Zusatzversicherungsgeschäft in den Bereichen Auslandsreisekrankenversicherung und Zahnzusatzversicherung über die letzten abgeschlossenen fünf Jahre.
3. Eigenerklärung zur Personalstruktur sowie zu den Aufgaben der Mitarbeitenden
Es sind die Anzahl der Mitarbeitenden zum Ablauf der Angebotsfrist anzugeben. Bei der Darstellung der Personalstruktur sind grundsätzlich Vollzeitmitarbeitende anzugeben (die Anzahl von Teilzeitmitarbeitenden und freien Mitarbeitenden ist gesondert auszuweisen). Unter "Vollzeitmitarbeitende" versteht die TK-Mitarbeitende mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 35 Stunden. Zusätzlich ist jeweils anzugeben, wieviele Mitarbeitende im Service, im Vertrieb und in der IT tätig sind.
Die Angabe zur Art des Kriteriums ist vorliegend den Vorgaben des Formulars geschuldet und ist nicht relevant.