Der Auftragnehmer (AN) stellt für die Techniker Krankenkasse (TK) die datenschutzgerechte und umweltverträgliche Übernahme, Vernichtung und Verwertung von Akten und Datenträgern sowie Papier, Pappen und Kartonagen der Bedarfsstellen (Dienststellen, Standorte der TK) einschließlich logistischer Dienstleistungen sicher. Bezüglich der Akten- und Datenträgervernichtung handelt es sich um eine Datenverarbeitung im Auftrag im Sinne des § 80 SGB X.Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die zu erbringende Leistung beinhaltet insbesondere die Stellung und Abholung von Datenschutzbehältern. Die Bedarfsstellen der TK sind räumlich und örtlich getrennt in verschiedenen Gebäuden untergebracht bzw. organisatorisch untergliedert und über das gesamte Bundesgebiet verteilt.Durch den AN sind insbesondere die folgenden vertraglichen Leistungen zu erbringen:- Der AN entsorgt unter Einhaltung und Anwendung der DIN 66399 (ISO/IEC 21964) 1 bis 3, Schutzklasse 3, Sicherheitsstufe 4 die Datenträgerarten P, O, T, H, E. Die Datenträgerart F soll nicht entsorgt werden.- Die bedarfsgerechte Sammel-/Transportbehältergestellung , ggf. unter Nutzung des "Umleerverfahrens" bei Einhaltung der geforderten Sicherheitsniveaus der DIN 66399 (ISO/IEC 21964)- Die bedarfsgerechte Abholung des zu vernichtenden Materials von den jeweiligen Bedarfsstellen.- Den ordnungsgemäß gesicherten Transport der Akten und Datenträger.- Die datenschutzgerechte und umweltverträgliche Verwertung/Beseitigung unter Einhaltung der DIN 66399 (ISO/IEC 21964) 1 bis 3 sowie der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.- Die bedarfsgerechte Sammel-/Transportbehältergestellung für Altpapier und Kartonage, die Abholung, den Transport und die Verwertung des Altpapiers und der Kartonagen.- Die Dokumentation des Prozesses der Akten- und Datenträgervernichtung (Protokoll) .- Erstellung einer Statistik.- Es ist in jedem Fall die jeweils zur Abholung aufgegebene Gesamtabfallmenge - auch Kleinstmengen - zu verwerten/beseitigen.
Die zu entsorgenden Mengen können vorausschauend nicht exakt benannt werden. Die nachfolgend genannten Entsorgungsmengen resultieren aus der Vergangenheit (Kalenderjahr 2024) und dienen als Orientierung. Sie sind nicht für den Auftragszeitraum garantiert. Durch Abschluss des Vertrages hat der AN keinen Anspruch auf Abnahme bzw. Zurverfügungstellung einer Mindestmenge an Material der verschiedenen Materialarten, Behältern oder Behältertausche.Vom AN wird Flexibilität im Hinblick auf die Vernichtungsmengen und die Anzahl der zu bedienenden Standorte (Bedarfsstellen) der TK vorausgesetzt. Beides kann sich durch organisatorische Maßnahmen der TK verändern. Insbesondere durch den zunehmenden Digitalisierungstrend (papierloses Büro). Die von der TK erwarteten, aber nicht garantierten Mengen, sind in den Preisblättern hinterlegt und weichen daher teilweise von den Mengen des Jahres 2024 ab.Die Anzahl Leerungen für 2024 sind in der Anlage L2 und die Anzahl aufgestellter Behälter, Stand 10.2024, in der Anlage L1 aufgeführt.Eine Reihe von Bedarfsstellen benötigt lediglich einen Behälter, einige haben parallel mehrere in Gebrauch. Die Aufgliederung der Anzahl Leerungen je Standort ist in der Anlage L2 "Anzahl Leerungen je Standort" aufgeführt. In der Anlage sind auch weitere Erläuterungen zur Statistik hinterlegt.Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Dienststellen/Bedarfsstellen der TK im gesamten Bundesgebiet
Unter den Angeboten, die die Mindestanforderungen der Vergabeunterlagen einhalten und von geeigneten Bietern abgegeben worden sind, wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Preis wird auf Grundlage des Angebotsvergleichspreises gemäß Anlage "Preisblatt" (abzüglich Skonto, soweit angeboten und wertbar) bewertet.Weisen zwei oder mehr Angebote identische Angebotsvergleichspreise auf, entscheidet das Los.
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt.Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dem Dienstleistungszentrum Einkaufsmanagement der TK bitte ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal, dort über den Bereich "Kommunikation" zu dem o. g. Vergabeverfahren, zu übermitteln. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.Ein abschließende Liste der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen (hier: Aufforderung zur Angebotsabgabe), die unter der o.g. Internetadresse abrufbar sind.Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor Beginn der Leistungserbringung aus einem nicht der TK zuzurechnenden Grund ausfällt, behält sich die TK vor, den Auftrag den übrigen Bietern in der Reihenfolge, die der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gem. Ziff. 10 dieser Bewerbungsbedingungen zugrunde liegt, auf der Grundlage ihres jeweiligen Angebots anzutragen.
Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Die Angabe zur Art des Kriteriums "Allgemeiner Jahresumsatz" ist den Vorgaben des Formulars geschuldet. Die TK weist drauf hin, dass sämtliche Eignungskriterien den Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen in der Anlage E1 (Eigenerklaerung zur Eignung) zu entnehmen sind.
Die Anlage E1 ist unter folgendem Link zu finden: https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRYRUH/de/documents/filledByCompany/E1_Eigenerklaerung_zur_Eignung.docx
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.