Der Auftrag ist als Rahmenvertrag ausgestaltet und beinhaltet die Durchführung verschiedener quantitativer Ad-hoc Studien über ein eigenes Online-Panel.
Der AN unterhält für die TK ein eigenes Marktforschungspanel, in dem die Probanden über eine Datenbank verwaltet werden.
Der AN muss ein digitales Tool (Marktforschungsplattform) bereitstellen, welches der TK dabei hilft, Daten über Märkte, Verbraucher und Wettbewerber zu sammeln, zu analysieren und zu interpretieren. Diese Plattform bietet eine Vielzahl von Funktionen und Dienstleistungen an, die es der TK ermöglichen sollen, fundierte Entscheidungen zu treffen und Strategien zu entwickeln. Insbesondere werden die Ergebnisse der durchgeführten Studien als Dashboard in der Marktforschungsplattform des AN dargestellt.
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung, welche mit einer Abrufreserve von 20 % ausgestaltet wird um etwaige Mehrbedarfe auffangen zu können.
Der tatsächliche Höchstwert der Rahmenvereinbarung ergibt sich später aus dem Angebotsvergleichspreis gemäß Preisblatt des Zuschlagsempfängers aus der Ausschreibung zuzüglich der Abrufreserve (+20 %).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor Beginn der Leistungserbringung aus einem nicht derTK zuzurechnenden Grund ausfällt, behält sich die TK vor, den Auftrag den übrigen Bietern in der Reihenfolge, die der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gem. Ziff. 10 dieser Bewerbungsbedingungen zugrunde liegt, auf der Grundlage ihres jeweiligen Angebots anzutragen.
Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Eigenerklärung über die Umsätze bezogen auf vergleichbare Leistungen und über die Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Sämtliche Eignungskriterien sind den Vergabeunterlagen in Anlage E1 zu unternehmen.
Durchschnittliche Anzahl Mitarbeitender
Erklärung, dass das Unternehmen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist seit mind. 36 Monaten eine Geschäftstätigkeit im Tätigkeitsbereich des Auftrags ausübt
Aufgabe von mindestens zwei Referenzen von zwei unterschiedlichen Referenzgebern für die Durchführung quantitativer Ad-hoc Marktforschungsstudien über ein "eigenes" Online-Panel über in den letzten 36 Monaten (vor Ablauf der Angebotsfrist).