Hinweis zur Wertung der Teilnahmeanträge (Sämtliche Wertungskriterien sind den Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen zu entnehmen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRXN; dort insbesondere der Anlage E1 Bewerbungsbogen: https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRYRXN/de/documents/filledByCompany/E1_Bewerbungsbogen.docx):
Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der VgV und des GWB und vollzieht sich in einem 3-stufigen Verfahren:
1.) Stufe
Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Die TK behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen nach § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Dies gilt auch für mögliche Aufklärungen entsprechend § 15 Abs. 5 S. 1 VgV mit dem Ziel, von den Bietern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise anzufordern.
Eine Nachforderung mit dem Ziel, Referenzen, die nicht den Mindestkriterien entsprechen, durch wertbare Referenzen zu ersetzen, findet nicht statt.
Die Möglichkeiten zur Nachforderung und Aufklärung begründen indes keine Verantwortung der TK für die Vollständigkeit des Teilnahmeantrags. Jeder Bieter bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags allein verantwortlich.
2.) Stufe
Es wird geprüft, ob der Bieter/die Bietergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestkriterien erfüllt. Bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindestanforderungen, die sich aus dieser Anlage E1 ergeben, bleibt der Teilnahmeantrag des Bieters unberücksichtigt.
3.) Stufe
Überschreitet die Anzahl geeigneter Bieter/Bietergemeinschaften die Anzahl der Bieter/Bietergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bieterkreis zu reduzieren.
Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben zur Personalentwicklung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, zu den Mitarbeiterprofilen und zu den Referenzen.
Es werden diejenigen Bieter/Bietergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt, die anhand der eingereichten Ausführungen/Erklärungen zur Personalentwicklung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, zu den Mitarbeiterprofilen und zu den Referenzen nachweisen können, im Vergleich zu ihren Mitbewerbern über eine noch größere Leistungsfähigkeit und Erfahrung mit der Durchführung von Leistungen zu haben, die mit den zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang möglichst vergleichbar sind.
a. Die TK wird die eingereichten Referenzen jeweils mit Punkten von 1 - 5 bewerten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft mit dem nachgewiesenen höchsten Grad an Kompetenz und Erfahrung anhand der eingereichten Referenzen erhält die maximale Punktzahl von 70 Punkten, die Übrigen jeweils anteilig weniger Punkte.
b. Die TK wird die Angaben zur Personalentwicklung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des laufenden Geschäftsjahres sowie insbesondere zu den Mitarbeiterprofilen (personelle Ausstattung) mit Punkten von 1 - 5 bewerten. Der Bieter/die Bietergemeinschaft, der/die anhand seiner Mitarbeiteranzahl (sowie deren Qualifikation) den nachgewiesenen höchsten Grad an Erfahrung mit der Durchführung von Leistungen hat, die mit den zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang möglichst vergleichbar sind, erhält die maximale Punktzahl von 30 Punkten, die Übrigen jeweils anteilig weniger Punkte.
Es werden mindestens die drei Bieter/Bietergemeinschaften mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe ausgefordert.