Der Auftragnehmer führt für die TK quantitative Marktforschungsstudien mittels der Methode Computer Assisted Telephone Interviewing (CATI) durch und liefert deren Ergebnisse in Form von Tabellen (PDF und Excel) und Rohdaten als SPSS-Dateien an die TK.
Der Auftrag ist als Rahmenvertrag ausgestaltet.Zielsetzungen: Bevölkerungsrepräsentative Studien:Je Studie sollen Erkenntnisse über die Zufriedenheiten, Wünsche und Erwartungen der deutschen Bevölkerung hinsichtlich ausgewählter Gesundheits- und Gesundheitssystemthemen gewonnen werden.Arbeitgeberstudien: Je Studie sollen Erkenntnisse über die Zufriedenheiten, Wünsche und Erwartungen der Arbeitgeber in Hinblick auf das von der TK und anderen von der TK auszuwählenden Krankenkassen bereitgestellte Service-Angebot gewonnen werden.Der Höchstwert der über den Rahmenvertrag abrufbaren Leistungen beträgt 120% des Angebotsvergleichspreises gemäß den Vergabeunterlagen.
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor Beginn der Leistungserbringung aus einem nicht der TK zuzurechnenden Grund ausfällt, behält sich die TK vor, den Auftrag den übrigen Bietern in der Reihenfolge, die der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gem. Ziff. 10 dieser Bewerbungsbedingungen zugrunde liegt, auf der Grundlage ihres jeweiligen Angebots anzutragen.
Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Sämtliche Eignungskriterien sind den Vergabeunterlagen in Anlage E1 zu unternehmen. Anlage E1 ist unter folgendem Link zu finden: https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRYRZ2/de/documents/filledByCompany/24-07877_E1_Eignung.docx
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht