Versicherten mit schweren psychischen Erkrankungen soll ein bundesweites, wohnortunabhängiges digitales Nachsorgeangebot zur Verfügung gestellt werden. Rechtgrundlage für die vertragliche Vereinbarung mit einem zukünftigen Auftragnehmer (AN) bildet der Paragraf §140a SGB V.Das Angebot richtet sich an Erwachsene ab 18 Jahren, die erstmalig mit definierten psychischen Indikationen (Depressionen, Schizophrenie) aus dem Krankenhaus entlassen werden.
Das Angebot basiert auf einem digitalen/hybriden Versorgungskonzept bestehend aus videotelefonischen Gesprächen ("Tele-Coachings") und einer app- bzw. webbasierten Anwendung für Versicherte. Der tatsächliche individuelle Bedarf wird innerhalb des Angebotes im Rahmen eines Assessments ermittelt. Es wird keine (digitale) Psychotherapie im Rahmen des Angebotes erbracht.
Ziele: Das Nachsorgeangebot hilft dabei, eine bestehende Versorgungslücke zu schließen. Bisherige Therapieerfolge sollen langfristig gesichert werden, Versicherte beim Übergang in die ambulante Regelversorgung unterstützt und begleitet werden. Durch das Erlernen von Strategien zum Umgang mit drohenden Krisen sollen erneute Rehospitalisierungen vermieden werden.
Der Leistungsumfang beträgt ca. 2.000 Versorgungen pro Jahr, die Höchstmenge beträgt 2.500 Versorgungen pro Jahr.
Geplanter Go-Live ist in Q3/2025.
Die Laufzeit beträgt sechs Jahre ab Leistungsbeginn (vgl. §§ 21 i.V.m. 65 Abs. 2 VgV).
§ 21 Abs. 6 i.V.m. § 65 Abs. 2 VgV - es handelt sich bei dem Leistungsgegenstand um eine soziale Dienstleistung i.S.d. § 130 Abs. 1 GWB.
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor Beginn der Leistungserbringung aus einem nicht derTK zuzurechnenden Grund ausfällt, behält sich die TK vor, den Auftrag den übrigen Bietern in der Reihenfolge, die der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gem. Ziff. 10 dieser Bewerbungsbedingungen zugrunde liegt, auf der Grundlage ihres jeweiligen Angebots anzutragen.
Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach den §§ 123 - 125 GWB
https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYRZ8
https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRYRZ8/de/documents/filledByCompany/24-08039_Digitale_Nachsorge_(psychische_Erkrankungen)_Anlage_E1.docx
Sämtliche Eignungskriterien sind den Vergabeunterlagen in Anlage E1 zu unternehmen.
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.