Die TK setzt die Datensicherungslösung des Herstellers Veeam ein. Durch diese Beschaffung soll der Geschäftsbetrieb unterbrechungsfrei fortgeführt werden.
Die TK hat aktuell eine Datensicherungslösung bestehend aus Veeam Data Platform Advanced und Veeam Backup for Microsoft 365 im Einsatz, um die komplexen Infrastrukturen (Virtualisierung und in der Cloud) zu sichern und im Bedarfs- und Fehlerfall schnell wiederherzustellen.
Mit diesem Auftrag soll eine Anschlussversorgung durch die Beschaffung der Datensicherungslösung Veeam Data Platform Premium und Veeam Backup for Microsoft 365 sichergestellt werden.
Der Auftragnehmer (AN) hat der TK die Veeam Data Platform Premium und und Veeam Backup for Microsoft 365 des Herstellers Veeam zu liefern.
Die kurzfristige Wiederherstellung des Geschäftsbetriebes im Katastrophen- und Fehlerfall hat hierbei höchste Priorität.
Es erfolgt eine reine Preiswertung. Das Angebot mit dem geringsten Preis obsiegt.
Unter den Angeboten, die die Mindestanforderungen der Vergabeunterlagen einhalten und von geeig-neten Bietern abgegeben worden sind, wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Das Zuschlagskriterium ist der Preis.
Der Preis wird auf Grundlage des Angebotsvergleichspreises gemäß Anlage "Preisblatt" (abzüglich Skonto, soweit angeboten und wertbar) bewertet.
Weisen zwei oder mehr Angebote identische Angebotsvergleichspreise auf, entscheidet das Los.
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor Beginn der Leistungserbringung aus einem nicht derTK zuzurechnenden Grund ausfällt, behält sich die TK vor, den Auftrag den übrigen Bietern in der Reihenfolge, die der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gem. Ziff. 10 dieser Bewerbungsbedingungen zugrunde liegt, auf der Grundlage ihres jeweiligen Angebots anzutragen.
Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagenentsprechend den gesetzlichen Vorschriftenund nach billigem Ermessen nachfordern.
Im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr ist vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft ein Gesamtumsatz (netto, inkl. Fremdkosten) von mind. 1.600.000 EUR (netto) nachzuweisen. Im Falle der Nichterfüllung dieser Mindestanforderung erfolgt zwingend ein Angebotsausschluss.
Eigenerklärung betreffend die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über die durchschnittlichen jährlichen Mitarbeiterzahlen.
Eigenerklärung betreffend die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über die Gesamtumsätze und über die Umsätze bezogen auf vergleichbare Leistungen.