Leistungsgegenstand ist die Pflanzenpflege an Standorten der Techniker Krankenkasse in Hamburg mit dem Ziel der Erhaltung gesunder Hydrokulturpflanzen im Innenbereich. Auf den Dachterrassen der Unternehmenszentrale sollen zusätzlich Erdkulturen mit selbigem Ziel gepflegt werden. Dies soll durch eine regelmäßige Pflegeleistung eines externen Dienstleisters sichergestellt werden.
Insgesamt handelt es sich um ca. 2.124 zu pflegende Hydrokulturen (Großkübel) im Innenbereich an insgesamt 7 Standorten gem. Leistungsbeschreibung sowie 20 Erdkulturen (12 Illex-Büsche in Kübeln sowie 8 Kirschlorbeer-Kübel) im Außenbereich an dem Standort der Unternehmenszentrale der TK (Bramfelder Straße 140 in Hamburg). Die Hydrokulturpflanzen sollen in einem 4-wöchigen Rhythmus gepflegt werden. Die Erdkulturpflanzen sollen wöchentlich, je nach Wetterlage ggf. auch mehrmals pro Woche, gepflegt werden.
Alle insgesamt 7 Standorte befinden sich ausschließlich in Hamburg.
Sämtliche Eignungskriterien sind Anlage E1 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Vergabeunterlagen sind direkt verlinkt unter Punkt 5.1.11. dieser Bekanntmachung.
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor Beginn der Leistungserbringung aus einem nicht der TK zuzurechnenden Grund ausfällt, behält sich die TK vor, den Auftrag den übrigen Bietern in der Reihenfolge, die der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gem. Ziff. 10 dieser Bewerbungsbedingungen zugrunde liegt, auf der Grundlage ihres jeweiligen Angebots anzutragen.
Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.