Es soll ein Digital Asset Management System (DAM) als Software-as-a-Service (SaaS) eingekauft werden, um digitale Assets (Bilder, Audio- sowie Videodaten sowie zugehörige Lizenzdokumente) zentralisiert abzuspeichern, professionell zu verwalten, den Mitarbeitenden der Techniker Krankenkasse (TK) sowie Dritten (z.B. Werbeagenturen der TK) zugänglich zu machen sowie für den Einsatz auf u.a. tk.de zu hosten.
Der Auftragnehmer (AN) stellt der TK ein Digital Asset Management (DAM) System als serverbasierte Web-Anwendung über eine Benutzeroberfläche zur Nutzung bereit und hostet die Anwendung entsprechend. Zu Vertragsbeginn migriert er bei der TK vorhandene (Bewegt-)Bilder in das DAM-System. Außerdem erbringt er für die TK nach Bedarf verschiedene weitere Dienstleistungen wie z. B. Schulungen oder Programmierleistungen. Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor Beginn der Leistungserbringung aus einem nicht der TK zuzurechnenden Grund ausfällt, behält sich die TK vor, den Auftrag den übrigen Bietern in der Reihenfolge, die der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gem. Ziff. 10 dieser Bewerbungsbedingungen zugrunde liegt, auf der Grundlage ihres jeweiligen Angebots anzutragen.
Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRY6R7/de/documents/filledByCompany/25-08276_E1_Eigenerklaerung zur Eignung.docx
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.