Die TK plant im Zuge der kontinuierlich wachsenden Bedeutung von resilienter Internetkonnektivitätden Aufbau einer Multi-ISP Internet Access Lösung, welche die zwei Rechenzentren der TK innerhalbvon Hamburg durch einen Generalunternehmer mit hochverfügbarer Internetanbindung über zweiverschiedene Internet Service Provider (ISPs) versorgt.
Der TK plant im Zuge der kontinuierlich wachsenden Bedeutung von resilienter Internetkonnektivität den Aufbau einer Multi-ISP Internet Access Lösung, welche die zwei Rechenzentren der TK innerhalb von Hamburg durch einen Generalunternehmer mit hochverfügbarer Internetanbindung über zwei verschiedene Internet Service Provider (ISPs) versorgt. Ein zentrales Merkmal der geforderten Lösung ist, dass die Internetanbindung auch einen DDoS-Protection Service durch einen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)-zertifizierten DDoS-Mitigation-Dienstleister beinhaltet. Der Generalunternehmer übernimmt die vollständige Verantwortung für den Aufbau, die Bereitstellung und den störungsfreien Betrieb der Lösung inkl. Managed-Router-Hardware in beiden RZs der TK.
Preis 40/100
Der Preis wird auf Grundlage des Angebotsvergleichspreises gemäß Anlage A1 "Preisblatt" (abzüglich Skonto, soweit angeboten und wertbar) bewertet. Das Angebot mit dem günstigsten Preis wird normiert auf 40, die weiteren Angebote auf einen entsprechend geringeren Wert.
Qualität der Leistung 60/100
Die Qualität der Leistung wird auf Grundlage des Konzepts (Anlage A3) gemäß der fachlichen Bewertungsmatrix (Anlage A2) bewertet und in Leistungspunkten gemessen.Das Angebot mit der höchsten Leistungspunktzahl wird normiert auf 60, die weiteren Angebote auf einen entsprechend geringeren Wert.
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Hinweis zu Ziffern II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) und V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt):Von einer Veröffentlichung des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.