Die TK beschafft die folgenden medienbruchfreie Ident-Verfahren als Dienstleistung für Ihre Versicherten: eID-Verfahren, ePass-Verfahren sowie ein automatisiertes Video-Ident-Verfahren. Das ePass-Verfahren wird auch im Rahmen der TI-Dienste benötigt und muss daher Gematik-zertifiziert bzw. zugelassen sein. Nach Marktkenntnis der TK ist dies derzeit nur bei einem Anbieter der Fall.
Siehe oben
Der Vertrag kann jeweils um ein Jahr verlängert werden, wenn zum Zeitpunkt einer vorzubereitenden Neuausschreibung immernoch ein Alleinstellungsmerkmal des Vertragspartners besteht.
Preis
Das ePass-Verfahren wird auch im Rahmen der TI-Dienste benötigt und muss daher Gematik-zertifiziert bzw. zugelassen sein. Nach Marktkenntnis der TK ist dies derzeit nur bei einem Anbieter der Fall.
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Der Auftraggeber hat vor der Zuschlagserteilung eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 15406-2026) veröffentlicht . Der Vertrag wurde erst nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Ex-ante-Transparenzbekanntmachung, abgeschlossen.
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 10 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.