Steuerblätter zur Digitalisierung der TK-Eingangspost.Die von TK-Mitarbeitenden für das Scannen aufbereitete Eingangspost wird mittels entsprechend typisierten Papier-Trennblättern mit Barcode und farbigem Rand - im Folgenden "Steuerblätter" genannt - nach führendem Dokument, sonstigem Dokument sowie Anlagen separiert und anschließend digitalisiert. Die Leistung des Auftragsnehmers besteht im Druck und in der Lieferung dieser Steuerblätter (Format A4). Des Weiteren gehört zum Leistungsgegenstand die Erstellung der jeweiligen Druckdatei.Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Für die Digitalisierung der Eingangspost benötigt die TK für die max. Dauer der Vertragslaufzeit von 4 Jahren voraussichtlich folgende Mengen an Steuerblättern:- 36,0 Mio. Steuerblätter "Führendes Dokument"- 4,0 Mio. Steuerblätter "Sonstiges Dokument"- 12,0 Mio. Steuerblätter "Anlagen"Die Mengenangaben zeigen den geschätzten Bedarf der TK, ohne dass hiermit eine Abrufverpflichtung in entsprechender Höhe begründet wird. Maßgebend sind allein die Einzelabrufe.Die Höchstmenge, die über diesen Rahmenvertrag abgerufen werden kann, beträgt 62,4 Mio. Steuerblätter.Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Lieferungen erfolgen in Hamburg und München.
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor Beginn der Leistungserbringung aus einem nicht der TK zuzurechnenden Grund ausfällt, behält sich die TK vor, den Auftrag den übrigen Bietern in der Reihenfolge, die der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gem. Ziff. 10 dieser Bewerbungsbedingungen zugrunde liegt, auf der Grundlage ihres jeweiligen Angebots anzutragen.
Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Sämtliche Eignungskriterien sind den Vergabeunterlagen in Anlage E1 zu unternehmen:https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRYR2P/de/documents/filledByCompany/25-08513_E1_Eigenerklaerung_Eignung.docx
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.