Der Auftrag ist als Rahmenvereinbarung mit zwei Unternehmen für maximal vier Jahre ausgestaltet. Er beinhaltet die Durchführung verschiedener qualitativer Studien und Projekte für die TK, um individuelle und spezifische Fragen zu beantworten und Inhalte zu eruieren, unter der Berücksichtigung von unterschiedlichen Personengruppen.
Der AN übernimmt nach Abruf durch die TK die Durchführung qualitativer Studien sowie die Analyse, Interpretation und Aufbereitung der durch die Methoden erhobenen Informationen und Inhalte, und spricht Handlungsempfehlungen zur Entwicklung von Maßnahmen auf Grundlage der Ergebnisse der Studien aus. Die Methoden richten sich jeweils nach Zweckmäßigkeit für die Fragestellung und werden von der TK vorgegeben oder können vom AN vorgeschlagen werden. Ferner leistet der AN bei Bedarf eine strategisch-konzeptionelle Beratung der TK basierend auf den durch ihn durchgeführten Desk-Research, erhobenen Insights, ggf. ergänzt durch korrespondierende weitere Daten der TK.
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor Beginn der Leistungserbringung aus einem nicht der TK zuzurechnenden Grund ausfällt, behält sich die TK vor, den Auftrag den übrigen Bietern in der Reihenfolge, die der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gem. Ziff. 10 der Bewerbungsbedingungen zugrunde liegt, auf der Grundlage ihres jeweiligen Angebots anzutragen.
Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Ziff. 1 der Anlage E1: Eigenerklärung über die Umsätze bezogen auf vergleichbare Leistungen und über die Gesamtumsätze
https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRYR7D/de/documents/filledByCompany/25-08216_E1_Eigenerklaerung Eignung.docx
https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRYR7D/de/documents/filledByCompany/25-08216_W_Teilnehmerauswahl.pdf
Ziff. 2 der Anlage E1: Eigenerklärung über die Dauer der Geschäftstätigkeit
Ziff. 3 der Anlage E1: Personelle Ausstattung
Ziff. 4 der Anlage E1: Kunden- und Auftragsanzahl
Ziff. 5 der Anlage E1: Eigenerklärung zum Informationsschutz
Ziff. 6 der Anlage E1: Qualifikation des eingesetzten Personals
Ziff. 7 der Anlage E1: Referenzen
Ziff. 8 der Anlage E1: Eigenerklärung über Qualitätssicherungsstandards
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.