Der Auftragnehmer (AN) berät den Geschäftsbereich IT zur Erreichung eines IT-Zielbilds im Rahmen einer digitalen Transformation.
Die Handlungsfelder sind insbesondere:
- IT-Strategie und Governance- IT-Architektur und Technologie- IT-Organisation, Rollen und Partnerschaften- IT-Prozesse- IT-Security- KI und Datenmanagement
Preis
Qualität
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Sämtliche Eignungskriterien sind den Vergabeunterlagen in Anlage E1 zu unternehmen:https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRYRJ7/de/documents/filledByCompany/E1_Eignung.docx
Insgesamt sollen mindestens drei, maximal fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sofern genügend Bewerbungen von geeigneten Bewerbern vorliegen.