Die TK möchte durch das Online-Monitoring erfahren, wo sich ihre journalistischen und gesundheitspolitischen Stakeholder:innen im digitalen Raum (Websites, Blogs, Social Media, Newsportale, Online-Medien, Foren sowie Kommentare (soweit möglich), Bilder, Logos) aufhalten und welche Themen sie beschäftigen (Themenidentifikation, -recherche), um daraus geeignete Themenfelder und Kommunikationsmaßnahmen ableiten zu können.
Der Schwerpunkt des Auftrages besteht in der Ausführung eines fortlaufenden Online-Monitorings. Zentraler Bestandteil des Online-Monitoring-Vertrags ist ein Online-Monitoring-Tool, das als Software as a service eingesetzt und von der TK sowie dem Dienstleister (im Folgenden Auftragnehmerin, AN) genutzt wird.
Angebotsvergleichspreis
Konzepte und Arbeitsproben
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.