Der Leistungsgegenstand beinhaltet Mobilfunkdienstleistungen. Im Zusammenhang mit den Mobilfunkdienstleistungen hat der Auftragnehmer der TK Sprach- SMS- und Datendienste bereitzustellen, ggf. die Netzmigration durchzuführen sowie Serviceleistungen zu erbringen.
Für die TK besteht eine Abrufverpflichtung in Höhe von 3.500 Mobilfunkanschlüssen im Standardtarif gemäß Leistungsbeschreibung. Die TK schätzt die Anzahl der beauftragten Mobilfunkanschlüsse im Standardtarif über die Vertragslaufzeit auf maximal 5.500 Stück (Schätzmenge und Höchstmenge). Das Datenvolumen jedes beauftragten Mobilfunkanschlusses im Standardtarif fließt in einen gemeinsamen Anschlusspool ein.
Daneben hat der Auftragnehmer der TK bis zu 50 Mobilfunkanschlüssen im Sondertarif (Höchstmenge) gemäß Leistungsbeschreibung bereitzustellen. Die TK schätzt die Anzahl der beauftragten Mobilfunkanschlüsse im Sondertarif über die Vertragslaufzeit auf 20 Stück (Schätzmenge).
Für die weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.