Gegenstand der Ausschreibung ist zum Zwecke der Werterhaltung und Außenwirkung der TK eigenen Immobilien in der Bramfelder Straße 140 und 160 (UZ) und der Habichtstraße 41 eine regelmäßige Innenglas-, Sonnenschutz (Jalousieanlage ohne Tuch)-, Außenglas- und Fassadenreinigung durchzuführen.
Für die Werterhaltung der durch die TK genutzten Immobilien in Hamburg ist eine regelmäßige Innenglas-, Sonnenschutz- und Außenglas-/Fassadenreinigung durchzuführen. Außerdem führt der AN auf Abruf der TK Sonderreinigungen auf dem Gelände der Unternehmenszentrale durch.Leistungsbeginn ist der 01.10.2025.Für die Glasreinigung und die Reinigung der Jalousien sind folgende Objekte zu reinigen:- Gebäudekomplex, Bramfelder Straße 140- Gebäudekomplex Bramfelder Straße 160- Habichtstraße 41Für die Fassadenreinigung sind folgende Gebäude zu reinigen:- Gebäudekomplex, Bramfelder Straße 140- Bürogebäude, Habichtstraße 41.Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor Beginn der Leistungserbringung aus einem nicht der TK zuzurechnenden Grund ausfällt, behält sich die TK vor, den Auftrag den übrigen Bietern in der Reihenfolge, die der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gem. Ziff. 10 der Bewerbungsbedingungen zugrunde liegt, auf der Grundlage ihres jeweiligen Angebots anzutragen.
Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/projectCXR0YYRYRUY/de/documents/filledByCompany/24-07865_E1_Eignung.docx
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.