Erstellung von Präsentationsunterlagen sowie Organisation und Durchführung von Webinaren für Firmenkunden zu sozialrechtlichen Fragestellungen bzw. Themen
Auftragsgegenstand ist die Erstellung von Präsentationsunterlagen sowie die Organisation und Durchführung von Webinaren für Firmenkunden zu sozialrechtlichen Fragestellungen bzw. Themen. Die Veranstaltungsunterlagen müssen vom Auftragnehmer (AN) inhaltlich geprüft und falls erforderlich, z.B. bei Änderung der Gesetzeslage, angepasst werden. Es wird erwartet, dass der AN die Unterlagen im aktuellen TK-Design erstellt und zielgruppengerecht sowie methodisch und didaktisch ansprechend aufbereitet. Des Weiteren muss der AN eine geeignete Infrastruktur für die Anmeldung zu den Webinaren zur Verfügung stellen. Außerdem ist er verpflichtet, die aufgezeichneten Videoinhalte in einer Mediathek auf einer Landingpage für 12 Monate bereit zu stellen. Während der gesamten Vertragslaufzeit führt der AN voraussichtlich ca. 56, max. jedoch 62 Webinare durch. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in denVergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für den Fall, dass der AN vor Beginn der Leistungserbringung aus einem nicht der TK zuzurechnenden Grund ausfällt, behält sich die TK vor, den Auftrag den übrigen Bietern in der Reihenfolge, die der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gem. Ziff. 10 der Bewerbungsbedingungen zugrunde liegt, auf der Grundlage ihres jeweiligen Angebots anzutragen.