Die vertraglich festgelegte Abrufmenge (Höchstmenge) für die Integration und das Customizing um 35 Personentage auf 135 Personentage erhöht und die Abrufmöglichkeit um 12 Monate verlängert werden. Zudem sind in den Nachtrag klarstellende Regelungen in Bezug auf die bereits vereinbarten Nutzungsrechte an der Software aufgenommen worden.
Mehrbedarf.
Der Auftragnehmer hat der TK die Software Library Manager zu liefern, zu installieren und deren Betriebsbereitschaft herbeizuführen sowie zu die Software zu customizen und zu pflegen.
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Der Vertrag enthält rahmenvertragliche Elemente (Personentageund weitere Lizenzen auf Abruf). Die Abrufmöglichkeit für Personentage endet am 31.12.2025. Die Abrufmöglichkeit für die weiteren Lizenzen endet 48 Monate nach Zuschlag. Im Übrigen wurde der Vertrag in Bezug auf die Softwarepflege unbefristet abgeschlossen.
Siehe Vergabeunterlagen.