Die TK plant im Zuge der kontinuierlich wachsenden Bedeutung von resilienter Internetkonnektivitätden Aufbau einer Multi-ISP Internet Access Lösung, welche die zwei Rechenzentren der TK innerhalbvon Hamburg durch einen Generalunternehmer mit hochverfügbarer Internetanbindung über zweiverschiedene Internet Service Provider (ISPs) versorgt.
Der TK plant im Zuge der kontinuierlich wachsenden Bedeutung von resilienter Internetkonnektivität den Aufbau einer Multi-ISP Internet Access Lösung, welche die zwei Rechenzentren der TK innerhalb von Hamburg durch einen Generalunternehmer mit hochverfügbarer Internetanbindung über zwei verschiedene Internet Service Provider (ISPs) versorgt. Ein zentrales Merkmal der geforderten Lösung ist, dass die Internetanbindung auch einen DDoS-Protection Service durch einen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)-zertifizierten DDoS-Mitigation-Dienstleister beinhaltet. Der Generalunternehmer übernimmt die vollständige Verantwortung für den Aufbau, die Bereitstellung und den störungsfreien Betrieb der Lösung inkl. Managed-Router-Hardware in beiden RZs der TK.
Preis 40/100
Der Preis wird auf Grundlage des Angebotsvergleichspreises gemäß Anlage A1 "Preisblatt" (abzüglich Skonto, soweit angeboten und wertbar) bewertet. Das Angebot mit dem günstigsten Preis wird normiert auf 40, die weiteren Angebote auf einen entsprechend geringeren Wert.
Qualität der Leistung 60/100
Die Qualität der Leistung wird auf Grundlage des Konzepts (Anlage A3) gemäß der fachlichen Bewertungsmatrix (Anlage A2) bewertet und in Leistungspunkten gemessen.Das Angebot mit der höchsten Leistungspunktzahl wird normiert auf 60, die weiteren Angebote auf einen entsprechend geringeren Wert.
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagenentsprechend den gesetzlichen Vorschriftenund nach billigem Ermessen nachfordern.
Eigenerklärung betreffend die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über die Gesamtumsätze.
Eigenerklärung betreffend die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über die durchschnittlichen jährlichen Mitarbeiterzahlen.
Mindestanforderung an die Eignung ist die Listung des Herstellers der einzusetzenden Lösung beim BSI als "Qualifizierter DDoS-Mitigation Dienstleister im Sinne des § 3 BSIG". Sofern keine Listung erfolgt ist, kann anderweitig der Nachweis geführt werden, dass die durch das BSI veröffentlichten Kriterien, die zur Listung führen, durch den Hersteller erfüllt werden.
Der Nachweis der Listung beim BSI ist durch Einreichung einer Eigenerklärung gemäß dem anliegenden Formular A zu erbringen.
Sofern keine Listung vorliegt, ist ein Nachweis einzureichen, aus dem hervorgeht, dass die durch das BSI veröffentlichten Kriterien erfüllt werden.
Der Bieter hat zum Nachweis, dass er ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) gemäß der jeweils aktuellen Fassung ISO/ICE 27001 implementiert hat, die Kopie einer gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 27001:2022 oder einer gleichwertigen Bescheinigung einer akkreditierten Stelle aus einem anderen Staat einzureichen.Im Falle der Bietergemeinschaft ist der Nachweis durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Bitte beachten Sie: Der Nachweis muss nicht bereits mit dem Angebot eingereicht werden.Soweit der Nachweis nicht bereits mit dem Angebot eingereicht wird, wird die TK diesen jedoch spätestens vor der Erteilung des Zuschlages von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, anfordern. Die Einreichung ist dann zwingend erforderlich.
Für den Fall der Auftragserteilung hat eineBietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen,bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnenBietergemeinschaftsmitgliederfür die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.