Der Auftragnehmer beliefert die TK nach einem entsprechenden Leis-tungsabruf mit konfektionierter Rollenware in zwei Varianten (mit und ohne TK-Logo) für die Verarbeitung in ihrem Druckzentrum..
Der Auftrag ist als Rahmenvertrag ausgestaltet und wird aus Gründen der Ausfall- und Produktionssicherheit in drei Mengenlose aufgeteilt. Dabei werden jeweils pro Los Produktionschargen beim Auftragnehmer beauftragt, aus denen in der Folge sukzessive die Leistungsabrufe durch die TK erfolgen. Dies bedeutet, dass die Rollenware der jeweils beauftragten Charge bis zur vollständigen Lieferung an die TK beim Auftragnehmer zwischengelagert werden muss.Der Höchstwert der über die Rahmenvereinbarung abrufbaren Leistungen beträgt 130% des Angebotsvergleichspreises.
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Sämtliche Eignungskriterien sind den Vergabeunterlagen in Anlage E1 zu entnehmen. Anlage E1 ist unter folgendem Link zu finden: https://vergabe.tk.de/Satellite/public/company/project/CXR0YYRYRZW/de/documents/filledByCompany/24-08034_E1_Eignung.docx
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Los 1 umfasst Rollenware (420 mm x 12 Zoll) mit TK-Logo und Steuermarken, Rollenware (420 mm x 12 Zoll) ohne TK-Logo (Blanko), mit Steuermarken sowie Rollenware (430 mm x 12 Zoll) ohne TK-Logo (Blanko), mit Steuermarken Die geschätzte Gesamtmenge während der Vertragslaufzeit für Los 1 beträgt ca. 62,7 Mio. Bögen.
Los 2 umfasst Rollenware (420 mm x 12 Zoll) mit TK-Logo und Steuermarken, Rollenware (420 mm x 12 Zoll) ohne TK-Logo (Blanko), mit Steuermarken.Die geschätzte Gesamtmenge während der Vertragslaufzeit für Los 2 beträgt ca. 56,7 Mio. Bögen.
Los 3 umfasst Rollenware (420 mm x 12 Zoll) mit TK-Logo und Steuermarken, Rollenware (420 mm x 12 Zoll) ohne TK-Logo (Blanko), mit Steuermarken.Die geschätzte Gesamtmenge während der Vertragslaufzeit für Los 3 beträgt ca. 56,7 Mio. Bögen.